
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Überblick
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Überblick
Allgemeine Vertragsbedingungen – Anmeldung als Firma
- Der/die Anmeldende erkennt mit seiner/ihrer Anmeldung diese Vertragsbedingungen an. Jegliche Änderungen oder Zusatzvereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form vorliegen.
- Der/die Anmeldende verpflichtet sich mit seiner/ihrer Anmeldung zur Zahlung der in der jeweiligen Lehrgangsausschreibung ausgewiesenen Lehrgangsgebühren und Nebenkosten (z.B. Lehrmittel, Unterkunft und Verpflegung) auf das in der Rechnung/dem Zahlungsplan angegebene Konto des Institut für Training und Beratung. Lehrgangsgebühren werden in anteiligen monatlichen Teilbeträgen – die als Abschlagzahlungen zu verstehen sind – in Rechnung gestellt, Nebenkosten nach Leistungserbringung. Für jede vom/von (der) Anmeldenden zu vertretende Mahnung oder – bei Einzugsermächtigungen – für Rücklastschriften werden pauschal EUR 5,00 berechnet. Verzugszinsen werden mit 10 % p.a. ab Fälligkeit berechnet.
- Bei Eintritt in einen Lehrgang bis zu dem Zeitpunkt, wo nicht mehr als 10 % der Veranstaltungen gelaufen sind, wird die volle Lehrgangsgebühr fällig. Der Zahlungszeitraum wird so verlängert, dass sich eine monatliche Teilzahlung ergibt, die in etwa der entspricht, die sich bei regulärem Eintritt ergeben hätte. Bei Eintritt in einen Lehrgang zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits mehr als 10 % der Veranstaltungen abgelaufen sind, treffen wir gesonderte Vereinbarungen mit Ihnen.
- Versäumte Lehrgangsstunden können – soweit entsprechende Veranstaltungen und Plätze verfügbar sind – im Rahmen von Vor oder Folgelehrgängen nachgeholt werden. Dies gilt bis 2 Jahre nach Beendigung des gebuchten Lehrgangs. Werden Lehrgangsstunden nach Ablauf des gebuchten Lehrgangs nachgeholt, gilt eine Verwaltungsgebühr von 20,00 EUR je Lehrgangstag als vereinbart. Das itb ist berechtigt, diese Gebühr entsprechend der allgemeinen Kostenentwicklung angemessen anzupassen. Soweit das Erreichen von Mindeststundenzahlen durch das Nachholen von Veranstaltungen nicht möglich ist, kann der Erwerb entsprechender Kenntnisse auch auf andere Weise nachgewiesen werden.
- Rücktritt und Kündigung : Bei Rücktritt bis zu sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn wird nur eine Bearbeitungsgebühr von 50,00EUR erhoben. Die Kündigung ist erstmals mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des sechsten Veranstaltungsmonats möglich. Danach kann jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Der Rücktritt oder die Kündigung werden erst wirksam, wenn sie in schriftlicher Form beim Institut für Training und Beratung eingegangen sind oder – bei einer formlosen Kündigung – diese vom Institut für Training und Beratung schriftlich bestätigt ist. Bei vorzeitiger Beendigung der Teilnahme entstehen anteilige Gebühren im Umfang der in den Zeitraum bis zum Ablauf der Kündigungsfrist angebotenen Unterrichtsstunden. Aufgrund dieser Abrechnungsweise können sich zum Ablauf des Vertragsverhältnisses – in begrenztem Umfang – Über- oder Unterzahlungen ergeben. Eventuelle Überzahlungen erhalten Sie innerhalb von 6 Wochen zurück. Für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Kündigung muss in einem solchen Fall innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des die Kündigung rechtfertigenden Grundes erfolgen.
- Im Falle von nachhaltigen und erheblichen Störungen des Lehrgangsbetriebes durch eine/n Teilnehmerin oder im Falle von anderen Gründen, die eine weitere Zusammenarbeit mit dem/der Teilnehmerin für das Institut für Training und Beratung unzumutbar machen, besteht auch für das Institut für Training und Beratung die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Soweit zumutbar, sind die unter Nr. 5 vorgesehenen Fristen anzuwenden. Im Übrigen gelten die Regelungen unter Nr. 5 sinngemäß.
- Aus wichtigem Grunde – zum Beispiel bei zu geringer Teilnehmer/-innenzahl oder Erkrankung von Dozenten kann das Institut für Training und Beratung Lehrgänge absagen oder den Beginntermin verschieben. Wird der Beginntermin um mehr als 4 Monate verschoben, kann der/die Teilnehmer/-in seine/ihre Anmeldung – in schriftlicher Form – zurückziehen. Bereits gezahlte Gebühren werden zurückgezahlt. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.
- Bei vom Institut für Training und Beratung zu vertretendem Ausfall von Lehrgangsveranstaltungen besteht Anspruch darauf, daß diese Veranstaltungen in einem angemessenen und zu einem mit den Teilnehmern einvernehmlich zu vereinbarenden Termin nachgeholt werden. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
- Das Institut für Training und Beratung verpflichtet sich mit der Angabe von Dozentennamen oder Dozentenqualifikationen zur Einhaltung eines bestimmten Qualitätsniveaus, behält sich aber das Recht vor, ersatzweise vergleichbare Dozenten/-innen ein Weiterhin behält sich das Institut für Training und Beratung das Recht vor, Inhalte, Termine und den Ablaufplan von Veranstaltungen aufgrund von organisatorischen oder pädagogischen Erfordernissen zu ändern. Sich dadurch u.U. ergebende Abweichungen von bis zu 3 % der in der Lehrgangsausschreibung ausgewiesenen Stundenzahl haben keine Auswirkungen auf die Lehrgangskosten.
- Bei Lehrgängen mit dem Ziel einer staatlichen Abschlussprüfung unterstützt das Institut für Training und Beratung die Teilnehmerlnnen auf deren Wunsch hin – und soweit von diesen die dazu erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden – bei Klärung der Frage, ob eine Prüfungszulassung durch die zuständigen staatlichen Behörden nach den zur Zeit der Anmeldung geltenden Zulassungsbedingungen voraussichtlich erwartet werden kann. Eine Gewähr für die Zulassung kann vom Institut für Training und Beratung nicht gegeben werden, denn die Zulassungsentscheidung obliegt allein den staatlichen Behörden. Kommt es in solchen Fällen zu einer Nichtzulassung, die vom Institut für Training und Beratung hätte vorhergesehen werden müssen, werden gezahlte Lehrgangsgebühren – unter den obenstehenden sowie der Voraussetzung, vom Teilnehmer ggf. alle zumutbaren Rechtsmittel gegen die Nichtzulassungsentscheidung in Anspruch genommen wurdenr- zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche – z.B. Verdienstausfall – bestehen nicht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen unter Nummer Il dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen.
- Die Gewährleistungspflichten des Institut für Training und Beratung beziehen sich auf eine vertragsgemäße Durchführung der Lehrgangsveranstaltungen. Im Falle von Mängeln ist dem Institut für Training und Beratung zunächst Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben. Etwaige Ersatzansprüche beschränken sich auf die anteiligen Gebühreh der beanstandeten Veranstaltungseinheiten. Weitergehende Ersatzansprüche können nicht gestellt werden. Unter Umständen weitergehende Rechtsansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben davon unberührt.
- Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung von Unterrichtsräumen und ihm/ihr zur Verfügung gestellten Materialien und Geräten. Für Unterrichtsräume können gesonderte Nutzungsbestimmungen bestehen. Der/die Teilnehmer/in erkennt diese an, soweit sie zumutbar sind.
- Gegen alle Unfälle während der Seminar-Lehrgangszeit und auf dem direkten Wege von und zur Unterrichtsstätte ist der/die Teilnehmer/in im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung über das Institut für Training und Beratung bei der Verwaltungs-BG versichert, soweit nicht – bei dienstlicher Veranlassung der Weiterbildungsteilnahme – die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers zuständig ist. Selbstständige sind, soweit die Fort-, Weiterbildung im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit erfolgt, nicht im Rahmen der Berufsgenossenschaft versichert.
- Der/die Teilnehmerln hat Anspruch auf ein aussagekräftiges Zertifikat. Soweit die Erteilung des Zertifikates von speziellen Bedingungen (z.B. einer Mindestanwesenheit oder Prüfungsleistungen) abhängig gemacht wird, ist dies in den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. In jedem Fall besteht Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung.
- Gerichtsstand ist – soweit nicht ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand gilt – Hamburg.
- Der/die Teilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass das Institut für Training und Beratung alle im Rahmen der Teilnehmerverwaltung erforderlichen Daten über ihn/sie in elektronischer Form speichert. Das Institut für Training und Beratung sichert die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Allgemeine Vertragsbedingungen – Anmeldung als Selbstzahler
- Der/die Anmeldende erkennt mit seiner/ihrer Anmeldung diese Vertragsbedingungen an. Jegliche Änderungen oder Zusatzvereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form vorliegen.
- Der/die Anmeldende verpflichtet sich mit seiner/ihrer Anmeldung zur Zahlung der in der jeweiligen Lehrgangsausschreibung ausgewiesenen Lehrgangsgebühren und Nebenkosten (z.B. Lehrmittel, Unterkunft und Verpflegung) auf das in der Rechnung/dem Zahlungsplan angegebene Konto des Institut für Training und Beratung. Lehrgangsgebühren werden in anteiligen monatlichen Teilbeträgen – die als Abschlagzahlungen zu verstehen sind – in Rechnung gestellt, Nebenkosten nach Leistungserbringung. Für jede vom Teilnehmer zu vertretende Mahnung oder – bei Einzugsermächtigungen – für Rücklastschriften werden pauschal EUR 5,00 berechnet. Verzugszinsen werden mit 10 % p.a. ab Fälligkeit berechnet.
- Bei Eintritt in einen Lehrgang bis zu dem Zeitpunkt, wo nicht mehr als 10 % der Veranstaltungen gelaufen sind, wird die volle Lehrgangsgebühr fällig. Der Zahlungszeitraum wird so verlängert, dass sich eine monatliche Teilzahlung ergibt, die in etwa der entspricht, die sich bei regulärem Eintritt ergeben hätte. Bei Eintritt in einen Lehrgang zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits mehr als 10 % der Veranstaltungen abgelaufen sind, treffen wir gesonderte Vereinbarungen mit Ihnen.
- Versäumte Lehrgangsstunden können – soweit entsprechende Veranstaltungen und Plätze verfügbar sind – im Rahmen von Voroder Folgelehrgängen nachgeholt werden. Dies gilt bis 2 Jahre nach Beendigung des gebuchten Lehrgangs. Werden Lehrgangsstunden nach Ablauf des gebuchten Lehrgangs nachgeholt, gilt eine Verwaltungsgebühr von 12,00 EUR je Lehrgangstag als vereinbart. Das itb ist berechtigt, diese Gebühr entsprechend der allgemeinen Kostenentwicklung angemessen anzupassen. Soweit das Erreichen von Mindeststundenzahlen durch das Nachholen von Veranstaltungen nicht möglich ist, kann der Erwerb entsprechender Kenntnisse auch auf andere Weise nachgewiesen werden.
- Rücktritt und Kündigung : Bei Rücktritt bis zu sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn wird nur eine Bearbeitungsgebühr von 50,00EUR erhoben. Ist eine Förderung nach SGB III/SVG beantragt und wird diese nicht gewährt, ist der Rücktritt bis zum Lehrgangsbeginn kostenfrei. Die Kündigung ist erstmals mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des sechsten Veranstaltungsmonats möglich. Danach kann jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Der Rücktritt oder die Kündigung werden erst wirksam, wenn sie in schriftlicher Form beim Institut für Training und Beratung eingegangen sind oder – bei einer formlosen Kündigung – diese vom Institut für Training und Beratung schriftlich bestätigt ist. Bei vorzeitiger Beendigung der Teilnahme entstehen anteilige Gebühren im Umfang der in den Zeitraum bis zum Ablauf der Kündigungsfrist angebotenen Unterrichtsstunden. Aufgrund dieser Abrechnungsweise können sich zum Ablauf des Vertragsverhältnisses – in begrenztem Umfang Über- oder Unterzahlungen ergeben. Eventuelle Überzahlungen erhalten Sie innerhalb von 6 Wochen zurück. Für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Kündigung muss in einem solchen Fall innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des die Kündigung rechtfertigenden Grundes erfolgen.
- Im Falle von nachhaltigen und erheblichen Störungen des Lehrgangsbetriebes durch eine/n Teilnehmerln oder im Falle von anderen Gründen, die eine weitere Zusammenarbeit mit dem/der Teilnehmerln für das Institut für Training und Beratung unzumutbar machen, besteht auch für das Institut für Training und Beratung die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Soweit zumutbar, sind die unter Nr. 5 vorgesehenen Fristen anzuwenden. Im Übrigen gelten die Regelungen unter Nr. 5 sinngemäß.
- Aus wichtigem Grunde – zum Beispiel bei zu geringer Teilnehmer/-innenzahl oder Erkrankung von Dozenten kann das Institut für Training und Beratung Lehrgänge absagen oder den Beginntermin verschieben. Wird der Beginntermin um mehr als 4 Monate verschoben, kann der/die Teilnehmer/-in seine/ihre Anmeldung – in schriftlicher Form – zurückziehen. Bereits gezahlte Gebühren werden zurückgezahlt. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.
- Bei vom Institut für Training und Beratung zu vertretendem Ausfall von Lehrgangsveranstaltungen besteht Anspruch darauf, daß diese Veranstaltungen in einem angemessenen und zu einem mit den Teilnehmern einvernehmlich zu vereinbarenden Termin nachgeholt werden. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
- Das Institut für Training und Beratung verpflichtet sich mit der Angabe von Dozentennamen oder Dozentenqualifikationen zur Einhaltung eines bestimmten Qualitätsniveaus, behält sich aber das Recht vor, ersatzweise vergleichbare Dozenten/-innen einzusetzen. Weiterhin behält sich das Institut für Training und Beratung das Recht vor, Inhalte, Termine und den Ablaufplan von Veranstaltungen aufgrund von organisatorischen oder pädagogischen Erfordernissen zu ändern. Sich dadurch u.U. ergebende Abweichungen von bis zu 3 % der in der Lehrgangsausschreibung ausgewiesenen Stundenzahl haben keine Auswirkungen auf die Lehrgangskosten.
- Bei Lehrgängen mit dem Ziel einer staatlichen Abschlussprüfung unterstützt das Institut für Training und Beratung die Teilnehmerlnnen auf deren Wunsch hin – und soweit von diesen die dazu erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden – bei Klärung der Frage, ob eine Prüfungszulassung durch die zuständigen staatlichen Behörden nach den zur Zeit der Anmeldung geltenden Zulassungsbedingungen voraussichtlich erwartet werden kann. Eine Gewähr für die Zulassung kann vom Institut für Training und Beratung nicht gegeben werden, denn die Zulassungsentscheidung obliegt allein den staatlichen Behörden. Kommt es in solchen Fällen zu einer Nichtzulassung, die vom Institut für Training und Beratung hätte vorhergesehen werden müssen, werden gezahlte Lehrgangsgebühren – unter den obenstehenden sowie der Voraussetzung, dass vom Teilnehmer ggf. alle zumutbaren Rechtsmittel gegen die Nichtzulassungsentscheidung in Anspruch genommen wurden – zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche – z.B. Verdienstausfall – bestehen nicht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen unter Nummer 11 dieser Allgemeinen Vertragsbedingung
- Die Gewährleistungspflichten des Institut für Training und Beratung beziehen sich auf eine Vertragsgemäße Durchführung der Lehrgangsveranstaltungen. Im Falle von Mängeln ist dem Institut für Training und Beratung ±unächst Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben. Etwaige Ersatzansprüche beschränken sich auf die anteiligen Gebühren der beanstandeten Veranstaltungseinheiten. Weitergehende Ersatzansprüche können nicht gestellt werden. Unter Umständen weitergehende Rechtsansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben davon unberührt.
- Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung von Unterrichtsräumen und ihm/ihr zur Verfügung gestellten Materialien und Geräten. Für Unterrichtsräume können gesonderte Nutzungsbestimmungen bestehen. Der/die Teilnehmer/in erkennt diese an, soweit sie zumutbar sind.
- Gegen alle Unfälle während der Seminar-Lehrgangszeit und auf dem direkten Wege von und zur Unterrichtsstätte ist der/die Teilnehmer/in im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung über das Institut für Training und Beratung bei der VerwaltungsBG versichert, soweit nicht – bei dienstlicher Veranlassung der Weiterbildungsteilnahme – die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers zuständig ist. Selbstständige sind, soweit die Fort-, Weiterbildung im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit erfolgt, nicht im Rahmen der Berufsgenossenschaft versichert.
- Der/die Teilnehmerin hat Anspruch auf ein aussagekräftiges Zertifikat. Soweit die Erteilung des Zertifikates von speziellen Bedingungen (z.B. einer Mindestanwesenheit oder Prüfungsleistungen) abhängig gemacht wird, ist dies in den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. In jedem Fall besteht Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung.
- Gerichtsstand ist – soweit nicht ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand gilt – Hamburg.
- Der/die Teilnehmerln erklärt sich damit einverstanden, dass das Institut für Training und Beratung alle im Rahmen der Teilnehmerverwaltung erforderlichen Daten über ihn/sie in elektronischer Form speichert. Das Institut für Training und Beratung sichert die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.