Coaching mit Aktivierungsgutschein nach §45 SGB III
Grundlage
Einzelcoaching "Ready for job"
Für Personen mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Arbeitsagenturen oder Jobcenter gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III bieten wir Einzelcoachings an. Auf der Grundlage unserer Zertifizierung nach der AZAV können maximal 48 Stunden in einem Zeitraum von bis zu 24 Wochen gefördert werden. Die zeitliche Verteilung der auf dem Gutschein des Kostenträgers aufgeführten förderbaren Stunden legen wir gemeinsam mit Ihnen in einem Erstgespräch fest.
Beruflicher Wechsel
Ziele des Einzelcoachings
Aufgrund von z.B. Fusionen, Betriebsstättenverlagerungen, Umstrukturierungen, Insolvenzen oder persönlichen Gründen können Arbeitsverhältnisse bedroht oder beendet worden sein. Der berufliche Wechsel oder die berufliche Reintegration gestalten sich nicht immer einfach. Neben fachlichen Aspekten spielen persönliche Lebenssituationen und Bewertungen sowie Einschätzungen bezüglich des Arbeitsmarktes und seiner Entwicklung eine Rolle hinsichtlich von – möglichst schnellem -Erfolg oder Mißerfolg.
In unseren Coachings reflektieren wir ganz nach Bedarf und gemeinsamer Abstimmung Ihre persönliche Situation und Perspektiven.
Inhalte können u.a. sein:
- Persönliche und berufliche Biographie
- Vermittlungssituation
- Motivation und Interessenlagen
- Vermittlungshemmnisse
- Arbeitsmarkt und seine Entwicklung
- Berufe, Berufsfeldinformationen, Anforderungen in den Funktionsbereichen
- Lebensperspektiven
- Selbst- und Zeitmanagement
- Arbeitstechniken
- Bewerbungsstrategien
Ihr Coach
Ablauf
Sprechen Sie uns an, um einen Termin für ein erstes Kennenlernen zu vereinbaren. Wir stimmen dann Ziele, weitere Schritte und Termine mit Ihnen ab. Die für uns tätigen Coaches kommen aus unterschiedlichen Bereichen des Arbeitsmarktes, so dass wir möglichst passgenau Ihre/n Coach festlegen können.