Das Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) in Schleswig-Holstein wurde in den letzten Jahren mehrfach reformiert...

Wesentliche Änderungen sind:

Mai 2023: Der Landtag erleichterte den Quereinstieg in den Erzieherberuf und ermöglichte sozialpädagogischen Assistent:innen [Sozialpädagogische Assistenz werden] mit entsprechender Qualifizierung die Übernahme von Gruppenleitungen [Erzieher werden]. Ziel war es, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die personelle Flexibilität in den Einrichtungen zu erhöhen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN

November 2024: Ein neues KiTaG wurde beschlossen, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Die Reform zielt darauf ab, die Kindertagesbetreuung verlässlicher zu gestalten, die Qualität der Betreuung zu sichern, Fachkräfte zu stärken und eine faire Finanzierung zwischen Land, Kommunen und Eltern sicherzustellen. Wesentliche Maßnahmen umfassen die Schließung einer Finanzierungslücke von 110 Millionen Euro, die Stabilisierung der Elternbeiträge und die Einführung eines flexiblen Anstellungsschlüssels, um den Personaleinsatz in den Kitas zu optimieren.

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Diese Reformen wurden in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten des Kita-Systems entwickelt, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden und die frühkindliche Bildung in Schleswig-Holstein nachhaltig zu verbessern.

Wie sieht der neue Anstellungsschlüssels in einer KITA in Schleswig-Holstein aus?

Das zum 1. Januar 2025 in Kraft tretende Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) in Schleswig-Holstein führt einen flexiblen Anstellungsschlüssel ein, der den bisherigen starren Betreuungsschlüssel ersetzt. Ziel ist es, den Personaleinsatz in Kindertageseinrichtungen bedarfsgerechter zu gestalten und die Qualität der Betreuung zu sichern.

 

Kernpunkte des neuen Anstellungsschlüssels:

Flexibler Personaleinsatz: Kitas können ihr Personal nun entsprechend der tatsächlichen Anwesenheit der Kinder einsetzen. In Zeiten mit weniger Kindern, etwa am frühen Morgen oder späten Nachmittag, kann die Personalstärke reduziert und während der Hauptbetreuungszeiten erhöht werden. Dies ermöglicht eine effizientere Nutzung der personellen Ressourcen.

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Personalbudget

Personalbudget: Jede Einrichtung erhält ein festgelegtes Budget, das dem bisherigen Qualitätsniveau entspricht. Innerhalb dieses Budgets können Kitas entscheiden, wie viele pädagogische Fachkräfte, Hilfskräfte und Praktikant:innen sie beschäftigen möchten. Zudem können anteilig Verwaltungskräfte angestellt werden, um die Einrichtungsleitung von administrativen Aufgaben zu entlasten.

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Mindestpersonalausstattung

Mindestpersonalausstattung: Es wird eine gesetzliche Mindestpersonalausstattung festgelegt, die sich im Elementarbereich am bisherigen abgesenkten Betreuungsschlüssel von 1,5 Fachkräften pro Gruppe orientiert. Dies stellt sicher, dass auch bei unvorhergesehenen Personalausfällen eine angemessene Betreuung gewährleistet ist.

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Bürokratieabbau

Bürokratieabbau: Die Dokumentationspflichten werden reduziert. Kitas müssen nicht mehr täglich festhalten, welche Fachkräfte zu welchen Zeiten in den Gruppen tätig sind. Dies verringert den administrativen Aufwand und ermöglicht den Fachkräften, sich stärker auf die pädagogische Arbeit zu konzentrieren.

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Durch diese Maßnahmen soll die Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein verlässlicher und flexibler gestaltet werden, ohne die Qualität der Betreuung zu beeinträchtigen.

Wie kann ich Sozialpädagogische Assistenz in Schleswig-Holstein mittels Externenprüfung (Nicht-Schüler-Prüfung, also nicht über eine staatliche Berufsschule) werden?

In Schleswig-Holstein ermöglicht die Externenprüfung zur Sozialpädagogischen Assistenz (SPA) Personen mit einschlägiger Berufserfahrung, den entsprechenden Berufsabschluss zu erlangen, ohne die reguläre schulische Ausbildung zu durchlaufen. Die Zulassungsvoraussetzungen für diese Prüfung sind wie folgt:

Berufserfahrung

Nachweis einer hauptberuflichen Tätigkeit im sozialpädagogischen Bereich, die mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit umfasst. Da die Ausbildung zur SPA in der Regel zwei Jahre dauert, sind somit mindestens drei Jahre (entspricht 4.830 Stunden) einschlägige Berufserfahrung erforderlich.

Tätigkeitsfelder

Die berufliche Praxis sollte in mindestens zwei unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Sozialpädagogik erworben worden sein. Dies kann beispielsweise die Arbeit mit verschiedenen Altersgruppen oder in unterschiedlichen Einrichtungen umfassen.

Schulische Voraussetzungen

Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss) oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss. Bei ausländischen Abschlüssen ist ein Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 erforderlich.

Weitere Anforderungen

  • Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne relevante Einträge.
  • Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Möglichkeit "Quereinstieg"

Übrigens ist auch der Quereinstieg in die KITA [Quereinstieg Kindertageseinrichtung] unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Zusammenfassung

Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde oder bei uns als private Bildungseinrichtung über spezifische Anforderungen und mögliche Vorbereitungskurse zu informieren, um eine erfolgreiche Teilnahme an der Externenprüfung sicherzustellen. Gerne stellen wir Dir unsere Erfahrungen der letzten 30 Jahre zur Verfügung. Sprich uns gerne (040 99 99 87030) an oder buche einen kostenfreien Beratungstermin hier. Wir freuen uns auf Dich!

Dein itb

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