Förderungsmöglichkeiten
Die Abkürzung AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. D.h. wir als Bildungsträger sind in diesem Qualitätsverfahren geprüft und zugelassen, zudem muss jeder Lehrgang (auch Maßnahme genannt) zertifiziert werden und jeder Lehrgangsstart beantragt werden. Für viele unserer Lehrgänge bewältigen wir diesen bürokratischen Aufwand, damit wir Euch die Möglichkeit geben, mit einem Bildungsgutschein teilzunehmen.
PS: Wir sind auch ISO-zertifiziert….
Die Förderung mit AFBG umfasst Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu tritt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Lehrgangskosten/Maßnahmekosten, Unterhaltsbedarf etc.).
Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Seit dem 01. August 2020 erhalten Sie 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
© Grafik: BMBF
Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung seit dem 01. August 2020 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
Zu den Materialkosten für Ihr Meisterprüfungsprojekt können Sie eine Förderung bis zur Hälfte der notwendigen Kosten und einer Höhe von bis zu 2.000 Euro erhalten. 50 Prozent der Förderung erhalten Sie auch hier als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
Beitrag zum Lebensunterhalt
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Wenn Sie an einer Vollzeitmaßnahme teilnehmen, können Sie zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Diese Unterhaltsförderung ist abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls von dem Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners. Auch hier setzt sich die Förderung aus einem Zuschuss und einem Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Darlehen zusammen. Seit dem 01. August 2020 wird die Unterhaltsförderung vollständig als Zuschuss gewährt. Das heißt, sie muss nicht mehr zurückgezahlt werden.
Für Alleinstehende beträgt der maximale monatliche Unterhaltsbeitrag 892 Euro. Dieser setzt sich aus dem Grundbedarf, dem Wohnbedarf, einem Erhöhungsbetrag und eventuellen Zuschlägen zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen.
Sind Sie verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und leben nicht dauerhaft getrennt? Dann erhöht sich dieser maximale monatliche Betrag für Sie um 235 Euro.
Haben Sie Kinder, für die Sie einen Anspruch auf Kindergeld haben? Dann erhöht sich der maximale monatliche Betrag für Sie um 235 Euro je Kind.
Wenn Sie Kinder unter 14 Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt allein erziehen, erhalten Sie darüber hinaus auch bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen einen pauschalen monatlichen Zuschuss für die Kinderbetreuung von 150 Euro je Kind. Dieser Zuschuss ist einkommens- und vermögensunabhängig.
Passgenaue Förderung
Der Einkommensfreibetrag beträgt für Sie 290 Euro. Mit weiterer Berücksichtigung einer Werbungskostenpauschale und einer Sozialpauschale ist ein Minijob (450 Euro) anrechnungsfrei. Sind Sie verheiratet oder verpartnert und leben nicht dauerhaft getrennt, erhöht sich dieser Freibetrag für Sie um 630 Euro. Der Freibetrag mindert sich jedoch um das Einkommen des Ehegatten/Lebenspartners. Je Kind erhöht er sich um 570 Euro.
Ein Ehe- oder Lebenspartner hat zusätzlich einen eigenen Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.260 Euro, bevor sein Einkommen auf den Unterhaltsbeitrag angerechnet wird.
Ihr Vermögen wird erst ab einem Betrag von 45.000 Euro angerechnet. Dieser Freibetrag erhöht sich bei Verheirateten und Verpartnerten, die nicht dauerhaft getrennt leben, um 2.300 Euro. Für jedes Kind erhöht er sich ebenfalls um 2.300 Euro.
Das Vermögen Ihres Ehe-/Lebenspartners ist anrechnungsfrei. Dies gilt auch für eine angemessene selbst genutzte Immobilie und ein entsprechendes Auto.
Weitere Informationen sowie Anschriften der Förderstellen finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
Quelle: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/die-foerderung/wie-wird-gefoerdert/wie-wird-mit-dem-aufstiegs-bafoeg-gefoerdert.html
„Bildung ist Ländersache“
Leider gilt dies auch für die Förderprogramme. Die gute Nachricht ist, dass jedes Bundesland eine Förderung anbietet. Ein Blick auf die Förderbedingungen lohnt sich in jedem Fall. Neben einer Beschreibung der einzelnen Programme findest Du Informationsmöglichkeiten und Ansprechpartner in den Ländern hier
Fast alle Bundesländer haben landesspezifische Förderprogramme unter Einbeziehung von ESF-Mitteln (EU), mit denen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben (KMU) gefördert werden kann. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist jeweils ein erster Wohnsitz im jeweiligen Bundesland. Wir haben für Dich eine kleine Auswahl hier zusammengestellt:
Schleswig-Holstein
Förderbar sind Seminare (die Veranstalter sollen i.d.R. ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben) von 16 – 400 Stunden.Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 % der Kosten, aber maximal 2.000,00 EUR Der Arbeitgeber muß mindestens 50 % der Weiterbildungskosten tragen. Die Weitere Informationen: http://www.ib-sh.de/die-ibsh/foerderprogramme-des-landes/landesprogramm-arbeit/landesprogramm-arbeit-aktion-c4.
Hamburg
Als Hamburger Klein- und Mittelbetrieb oder als Beschäftigte/r eines solchen können nach dem ESF-Programm „Hamburger Weiterbildungsbonus 2020“ Fördermittel von bis zu 75 % (in der Regel 50 %) der Qualifizierungskosten und bis max. 750,00 EUR je Person sowohl für Einzelseminare wie auch für langfristige berufsbegleitende Lehrgänge oder Vollzeitmaßnahmen beantragt werden. Voraussetzung ist eine Beratung durch die das Förderprogramm verwaltende ZWEI:P, Haferweg 46, 22769 Hamburg. Schwerpunkte des Programms liegen bei gering Qualifizierten, Alleinerziehenden, Personen mit Migrationshintergrund und Selbstständigen in der Aufbauphase. Weitergehende Informationen finden Sie unter unter http://www.weiterbildungsbonus.net.
Mecklenburg-Vorpommern
Im Rahmen des Programms „Arbeit durch Fortbildung und Innovation“ wird berufliche Weiterbildung für Unternehmen gefördert. Der mögliche Zuschuss beträgt maximal 75 der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. maximal 500,00 EUR je Weiterbildungsmaßnahme. Anträge sind bei der GSA Gesellschaft für Struktur und Arbeitsmarktentwicklung (www.gsa-schwerin.de) zu stellen. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Voraussetzung für die Förderung ist zudem, dass der Weiterbildungsträger über eine Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsgesetz des Landes MV besitzt oder mit entsprechenden Einrichtungen kooperiert.
Brandenburg
Jede/r sozialversicherungspflicht Beschäftigte kann in Brandenburg einmal jährlich einen Bildungsscheck bekommen, der für die individuelle berufliche Weiterbildung eingesetzt werden kann. Voraussetzung ist ein vorhergehendes Beratungsgespräch. Gefördert werden bis zu 70 % der Weiterbildungskosten bis zu einer Förderungshöhe von maxismal 500,00 EUR. Nähere Informationen unter www.masf.brandenburg.de.
Niedersachsen
In Niedersachsen steht mit dem Programm „Weiterbildung in Niedersachsen“ ebenfalls ein über den ESF mitfinanziertes Programm zur Verfügung. Gefördert werden kann die – allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare – berufliche Weiterbildung von Beschäftigten aus Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen. Ebenfalls gefördert werden können Betriebsinhaber von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Antragsteller muss das jeweilige Unternehmen sein. Gefördert werden Kosten von bis zu 25,00 EUR je Stunde und maximal 50 % der entstehenden Kosten. Dabei können auch die Personalausgaben für die zu qualifizierenden Mitarbeiter in Ansatz gebracht werden. Beschäftigte im öffentlichen Dienst können nicht gefördert werden. Eine Ausnahme stellen Personen aus den Bereichen Vorschulische Erziehung sowie Altenpflege/-hilfe dar. Weitere Informationen unter unter http://www.nbank.de/Privatpersonen/Ausbildung-Qualifikation/Weiterbildung-in-Niedersachsen.
Bremen
Das über den ESF mitfinanzierte Bremer Landesprogramm „Weiter mit Bildung und Beratung“ sieht die Möglichkeit von Weiterbildungsschecks für die folgenden Personen/Gruppen vor: – Klein- und Kleinstunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten: Förderhöhe bis zu 500,00 EUR je TeilnehmerIn – Beschäftigte ohne Ausbildung bzw. mit am Arbeitsmarkt nicht mehr aktuell verwertbarem Berufsabschluss: Förderhöhe bis zu 500,00 EUR – Personen im SGB II – Bezug, die nicht mit Mitteln des SGB II gefördert werden können: Förderhöhe bis zu 499,99 EUR – Anpassungsfortbildung für Personen mit im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen: Förderhöhe bis zu 1.000,00 EUR – Personen ohne Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung, die einen Berufsabschluss nachträglich erwerben wollen: Förderhöhe je nach Weiterbildungsart von bis zu 750,00 EUR bis zu 9.000,00 EUR. Weitere Informationen unter www.bremen.de/wirtschaft/weiterbildungsberatung/der-bremer-weiterbildungsscheck .
Nordrhein-Westfalen
Hier kann ein Bildungsscheck in Höhe von 50 % der Weiterbildungskosten bzw. maximal 500,00 EUR beantragt werden. Erhalten können den Zuschuss Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Vorrangig – aber nicht ausschließlich – richtet sich das Förderprogramm an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende. Die Anträge können sowohl individuell wie auch vom Betrieb gestellt werden. Gefördert werden kann nur die Teilnahme an Veranstaltungen von zertifizierten Anbietern. Nähere Informationen unter unter www.mais.nrw/esf-antrag.
Da sich regelmäßig Änderungen ergeben, bitte wir um Verständnis, insofern sich an der o.g. Aufstellung im Laufe der Zeit etwaige Änderungen ergeben.
Dieses Programm wendet sich an Personen unter 25 Jahren (zzgl. Mutterschutzzeiten, Wehrdienst, Zivildienst, FSJ), die in ihrem Berufsabschlusszeugnis einen Notendurchschnitt von 1,9 oder besser erreicht haben. Es steht ein Förderbetrag von bis zu 5.100 EUR je Person zur Verfügung. Nähere Informationen unter www.begabtenfoerderung.de.
Individuelle Förderung von Beschäftigten
Die Agentur für Arbeit kann die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten fördern.
Voraussetzungen sind unter anderem:
>> Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (muss nicht am Stück absolviert werden).
Die berufliche Weiterbildung sowie ihr Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen.
Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Die Förderung von Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software ist zum Beispiel nicht möglich.
Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst und in Vollzeit oder Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden. Wie die Förderung genau aussieht und wie Sie den Antrag stellen, erfahren Sie auf der Seite Individuelle Förderung von Beschäftigten. <<
Die Renten- und Unfallversicherungsträger orientieren sich nach unserer Erfahrung, „grob gesagt“ an dem, was auch für die Arbeitsagenturen oder ARGEN Förderungsgrundlage ist. Allerdings sind die Ziele dieser Förderstellen nicht immer identisch, weil Rehabilitation eine „grundsätzlichere und generell langfristiger orientierte“ Heranagehensweise nahelegt. Deshalb haben die Rehabilitationsträger in der Regel größere Spielräume hinsichtlich der Fördermöglichkeiten und es lassen sich ggf. auch individuelle Maßnahmen für einzelne Versicherte konzipieren. So haben wir beispielsweise schon „Gesamtmaßnahmen“ konzipiert, die – unter unserem „Dach“ – aus einem unserer Lehrgänge und über andere Bildungsträger realisierte Bildungsbausteine (z.B. zusätzliche EDV-Schulungen) bestanden oder in die wir (mit Betreuung/ Begleitung) unsererseits ergänzende Praktika zum Erfüllen von Prüfungszulassungsvoraussetzungen eingebaut haben.
Hinsichtlich weitergehender Informationen sprechen Sie bitte ggf. die zuständigen Berater/Innen Ihres Reha-Trägers an.
Auch die Berufsförderungsdienste der Bundeswehr haben teilweise mit den Arbeitsagenturen überschneidende Ziele und Maßstäbe, teilweise auch davon abweichende. Grundsätzlich können unsere Angebote als förderungsfähig angesehen werden. Erfahrungsgemäß stimmen Soldaten/Soldatinnen ihre berufliche Förderung in intensiver Beratung mit den für sie zuständigen Beratern des BFD ab, so dass wir hier auf eine weitergehende Darstellung der Fördermöglichkeiten verzichten.
Alle im Zusammenhang mit einer beruflichen Fortbildung entstehenden Kosten können als sogenannte Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen reduzieren, so dass mindestens der dem persönlichen Steuersatz entsprechende prozentuale Anteil der mit der Fortbildung entstehenden Kosten gespart wird (aufgrund der geringeren Progressionsstufe bei reduziertem zu versteuernden Einkommen wirkst sich die Entlastung allerdings meist noch erheblich stärker aus.
Allerdings nur, wenn der sog. Arbeitnehmerpauschbetrag (der auch für weitere Werbungskosten wie z.B. Fahrten von/zur Arbeitsstätte gilt) überschritten wird.
Zu den durch eine Fortbildung entstehenden Kosten zählen z.B. die Lehrgangsgebühren, Literaturkosten, Fahrtkosten zum Lehrgang, zu Arbeitsgruppen, Bibliotheken, Prüfungen, Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwand usw. Die Kosten müssen glaubhaft gemacht werden, d.h. hinsichtlich der Fahrtkosten führen Sie z.B. eine Liste.
Zu beachten ist noch, ass für das Finanzamt zählt, wann Gelder tatsächlich geflossen sind. Hinsichtlich der Lehrgangsgebühren zählt also nicht der Zeitpunkt der Fälligkeit, sondern wann Sie tatsächlich gezahlt haben.
GUT ZU WISSEN….
Du kannst selbst, oder über Deinen Steuerberater, einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Damit hättest Du die o.g. Ersparnis direkt monatlich zur Verfügung bzw. kannst dieses Geld in Deine Weiterbildung investieren. Das Antragsformular findest Du auf der Webseite des Bundesministerium für Finanzen (Steuerformulare –> Lohnsteuer (Arbeitnehmer) –> „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 20XXff“)
Weitere Infos zu diesem Thema erhalten Sie über SteuerberaterInnen oder diversen Internettipps.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat eine Online-Datenbank zur Verfügung gestellt. Hier kann man grundsätzlich in den Fördermöglichkeiten (auch für die weitere berufliche Zukunft) stöbern.
Rabatte
Wir bieten Dir die folgenden Rabatte:
5,0 % Super-Frühbucherrabatt (Anmeldung bis 6 Monate vor Beginn eines Seminars/Lehrgangs)
2,5 % Frühbucherrabatt (Anmeldung bis 10 Wochen vor Beginn)
2,5 % bei gemeinsamer Anmeldung mit einer weiteren Person (für jede/n)
2,5 % „Community-Rabatt“ (wenn Du von einem aktuellen oder ehemaligen Teilnehmer „geworben“ wurdest)
1,0 % Treuerabatt für jeden Monat, den wir später als geplant beginnen
5,0 % Alleinerziehenden-Rabatt (nur bei „Bedürftigkeit“, die Du durch eine Eigenerklärung bestätigst)
6,0 %, wenn Du innerhalb von 3 Jahren nach Beendigung eines Lehrgangs mit mindestens 200 UE bei uns einen weiteren Lehrgang oder ein Seminar buchst. Das gilt nicht für Zusatzmodule des von Dir gebuchten Lehrgangs.
15 % während der Zeiten einer Arbeitslosigkeit und bis 3 Monate nach Beendigung der Arbeitslosigkeit. Der Rabatt wird auf die Teilbeträge des Standardzahlungsplans, also unabhängig von der Anzahl der UE im Zeitraum der Arbeitslosigkeit, gewährt.
3,0 % Vorauszahlungsrabatt – bei Zahlung der gesamten Lehrgangsgebühr eines über mindestens 6 Monate laufenden Lehrgangs in einer Summe innerhalb von 4 Wochen nach Lehrgangsbeginn gewähren wir 3 % Rabatt auf die Lehrgangskosten. Bei vorzeitiger Beendigung des Lehrgangs werden anteilige Gebühren selbstverständlich zurückgezahlt. WICHTIG: alle Rabatte (mit Ausnahme des Vorauszahlungsrabatts) sind bei nach AZAV zertifizierten Lehrgängen nicht möglich, da im Rahmen der Zertifizierung schon ein maximal rabattierter Preis für alle TeilnehmerInnen festgelegt wurde. Ob ein Lehrgang AZAV-zertifiziert ist, erfragst Du entweder bei uns oder Du findest diese Information auch unter den jeweiligen Lehrgangsdaten, wenn Du diese über unsere „Schnellsuche“ im Rahmen der Webseite aufsuchst.
Die einzelnen Rabatte können kumuliert werden, aber nur bis zu einem Gesamtrabatt von maximal 15 % (bzw. 18 %, wenn die oben unter Nr. 9 genannte Zahlung der Gebühr als Einmalbetrag gewählt wird). Alle Rabatte werden sofort bei der Erstellung von Zahlungsplänen berücksichtigt. Bei vorzeitiger Kündigung erfolgt eine Schlussrechnung und die Rabatte werden dann entsprechend den generellen Regelungen bei vorzeitiger Kündigung anteilig in Bezug auf die abzurechnenden UE gewährt.
„Werbeprämien“
Wenn Dein Vertrag aufgrund der „Werbung“ durch einen aktuellen oder ehemaligen Teilnehmer (Community-Rabatt) zustande kommt, erhält der/die Werbende ebenfalls 2,5 % Deiner Lehrgangsgebühr als „Werbeprämie“, wenn er/sie uns eine/n neue/n TeilnehmerIn vermittelt. Die gemeinsame Anmeldung von Personen stellt keine „Werbung“ dar. Voraussetzung ist, dass eine entsprechende Angabe in der Anmeldung erfolgt. „Werbeprämien“ werden erst nach Abschluss eines Lehrgangs nach vollständiger Bezahlung und auf Anforderung fällig.
Bezahlung der Gebühren
Gebühren für Seminare und Lehrgänge mit einer Dauer von bis zu 1 Monat werden in einer Summe zu Beginn eines Seminars/des Lehrgangs fällig. Sie erhalten die Rechnung vorab, zu Beginn des Seminars/Lehrgangs oder kurz danach.
Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als einem Monat erstellen wir einen Standard-Zahlungsplan. Die gesamten Kosten werden anteilig auf die Anzahl der Veranstaltungsmonate verteilt. Der sich ergebende monatliche Zahlbetrag stellt eine Abschlagzahlung dar. Bei vorzeitiger Beendigung der Teilnahme wird gemäß unseren Vertragsbedingungen eine Schlussrechnung erstellt, die auf der Anzahl der UE im Vertragszeitraum basiert.
Abweichend vom Standard-Zahlungsplan kannst Du auch einen individuellen Zahlungsplan mit zum Beispiel niedrigeren monatlichen Teilbeträgen und einer dann über das Lehrgangsende hinausgehenden Laufzeit mit uns vereinbaren. Wir berechnen dann einen Zinsaufschlag auf die sich im Vergleich zum Standard-Zahlungsplan ergebende Kreditsumme, der zur Zeit (Stand: August 2024 – aktuelle Konditionen bitte jeweils erfragen) 8 % effektiv beträgt. In der Summe ergibt sich dadurch meist ein recht bescheidener Mehrbetrag, so dass die finanzielle Seite für Dich – soweit es nicht sowieso Fördermöglichkeiten gibt – keine Barriere darstellen sollte.
Schnell und direkt zu Ihrem Ansprechpartner bei uns
Als kleiner Träger beruflichen Weiterbildung wirst Du als Lernende:r noch ganz individuell beraten und begleitet. Was das wert sein kann, wird wissen, wer einmal Probleme mit großen Organisationen hatte.
Sprich uns gerne an, sende uns eine Anfrage über das Kontaktformular oder vereinbare direkt eine individuelle Beratung in unserem Online-Kalender.