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Supervision für Berufstätige: Einzel-Supervision oder Team-Supervision​

Supervision für Berufstätige

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Supervision

Supervision ist eine spezifische Art der „Fortbildung“ und „Persönlichkeitsentwicklung“ für „Beziehungsarbeiter“, das heißt für Personen, die ihre beruflichen Leistungen und Ergebnisse in hohem Maße mit sich selbst als Instrument erbringen. Das gilt zum Beispiel für viele sozialpädagogische und heilpädagogische Fachkräfte, für Therapeuten, aber teilweise auch für Personen, die im pflegerischen Bereich tätig sind. Der Einsatz von Supervision ist in den genannten Arbeitsfeldern ein anerkanntes Kriterium/Mittel für Qualitätssicherung und -entwicklung.

 

Jeder „Fall“ ist anders und in der Arbeit mit Klienten verändern sich die Problemstellungen, Rahmenbedingungen sowie auch Klient und Helfer ständig. Ein „klarer Kopf“ – sowohl was die Wahrnehmung wie auch die Auswahl von Unterstützungshandlungen betrifft – der Helfer ist Voraussetzung dafür, Entwicklungen beim Klienten unterstützen zu können. Diesen „klaren Kopf“ immer wieder – generell und fallbezogen – herzustellen, kann als wichtiges Ziel von Supervision angesehen werden. Beziehungsarbeiter müssen das Instrument, mit dem sie vornehmlich arbeiten – also sie selbst als Person – immer wieder neu „schärfen“. Das erfolgt in der Supervision.

 

Supervision kann als „Dauer-Instrument“, aber auch fallbezogen – zum Beispiel bei besonders komplexen oder belastenden Fällen/Problemlagen oder im Falle von Konflikten mit Klienten, Kollegen, Institutionen – eingesetzt werden.

 

Wie ist der Ablauf?

  • Sie benennen uns Ihren Bedarf, das heißt, Sie geben uns Informationen über Ihre „Ausgangssituation“, Zielvorstellungen, Rahmenbedingungen etc. (Sie können dazu auch gern das auf dieser Seite stehende Formular „Feedback/Anfrage“ zur Kontaktanbahnung nutzen)
  • Wir erbitten – soweit erforderlich – ergänzende Informationen von Ihnen: über zum Beispiel Themen, Teilnehmer, Örtlichkeiten, Vorstellungen über Häufigkeiten, Budget
  • Wir schlagen Ihnen eine/n – oder auch mehrere – in Frage kommende Supervisoren/-innen vor
  • Wir treffen konkrete Vereinbarungen, zum Beispiel über ein eventuelles Vorgespräch, einen „Probezeitraum“, über den geplanten zeitlichen Rahmen, den Ort, die Kosten

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