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Organisatorisches​

Organisatorisches

1.

Durchführungssicherheit

Wann immer möglich, werden wir die Veranstaltungen auch durchführen. Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl verschieben wir oft nur kurzfristig oder finden Lösungen durch die Kombination von Veranstaltungen mit anderen Gruppen.

2.

Einstieg in laufende Lehrgänge

Weil es bei fast allen unseren Lehrgängen so ist, dass die verschiedenen Inhalte nicht direkt aufeinander aufbauen, kann man meist auch unproblematisch noch nach Beginn eines Lehrgangs einsteigen. Man holt dann versäumte Veranstaltungen im Rahmen von Parallel- oder Folgelehrgängen nach.

3.

Rabatte​

Wir gewähren die folgenden Rabatte:

  • 5,0 % Super-Frühbucherrabatt (Anmeldung bis 6 Monate vor Beginn eines Seminars/Lehrgangs)
  • 2,5 % Frühbucherrabatt (Anmeldung bis 10 Wochen vor Beginn)
  • 2,5 % bei gemeinsamer Anmeldung mit einer weiteren Person (für jede/n)
  • 2,5 % „Community-Rabatt“ (wenn Sie von einem aktuellen oder ehemaligen Teilnehmer „geworben“ wurden)
  • 1,0 % Treuerabatt für jeden Monat, den wir später als geplant beginnen
  • 5,0 % Alleinerziehenden-Rabatt (nur bei „Bedürftigkeit“, die Sie durch Eigenerklärung bestätigen)
  • 6,0 %, wenn Sie innerhalb von 3 Jahren nach Beendigung eines Lehrgangs mit mindestens 200 UE bei uns einen weiteren Lehrgang oder ein Seminar buchen. Das gilt nicht für Zusatzmodule des von Ihnen gebuchten Lehrgangs.
  • 15 % während der Zeiten einer Arbeitslosigkeit und bis 3 Monate nach Beendigung der Arbeitslosigkeit. Der Rabatt wird auf die Teilbeträge des Standardzahlungsplans, also unabhängig von der Anzahl der UE im Zeitraum der Arbeitslosigkeit, gewährt.
  • 3,0 % Vorauszahlungsrabatt – bei Zahlung der gesamten Lehrgangsgebühr eines über mindestens 6 Monate laufenden Lehrgangs in einer Summe innerhalb von 4 Wochen nach Lehrgangsbeginn gewähren wir 3 % Rabatt auf die Lehrgangskosten. Bei vorzeitiger Beendigung des Lehrgangs werden anteilige Gebühren selbstverständlich zurückgezahlt. WICHTIG: alle Rabatte (mit Ausnahme des Vorauszahlungsrabatts) sind bei nach AZAV zertifizierten Lehrgängen nicht möglich, da im Rahmen der Zertifizierung schon ein maximal rabattierter Preis für alle TeilnehmerInnen festgelegt wurde. Ob ein Lehrgang AZAV-zertifiziert ist, erfragen Sie entweder bei uns oder Sie finden diese Information auch unter den jeweiligen Lehrgangsdaten, wenn Sie diese über unsere „Schnellsuche“ im Rahmen dieser Internetpräsenz aufsuchen.

Die einzelnen Rabatte können kumuliert werden, aber nur bis zu einem Gesamtrabatt von maximal 15 % (bzw. 18 %, wenn die oben unter Nr. 9 genannte Zahlung der Gebühr als Einmalbetrag gewählt wird). Alle Rabatte werden sofort bei der Erstellung von Zahlungsplänen berücksichtigt. Bei vorzeitiger Kündigung erfolgt eine Schlussrechnung und die Rabatte werden dann entsprechend den generellen Regelungen bei vorzeitiger Kündigung anteilig in Bezug auf die abzurechnenden UE gewährt.6

4.

„Werbeprämien“​​

Wenn Ihr Vertrag aufgrund der „Werbung“ durch einen aktuellen oder ehemaligen Teilnehmer (Community-Rabatt) zustandekommt, erhält der/die Werbende ebenfalls 2,5 % Ihrer Lehrgangsgebühr als „Werbeprämie“, wenn er/sie uns eine/n neue/n TeilnehmerIn vermittelt. Die gemeinsame Anmeldung von Personen stellt keine „Werbung“ dar.  Voraussetzung ist, dass eine entsprechende Angabe in der Anmeldung erfolgt. „Werbeprämien“ werden erst nach Abschluss eines Lehrgangs nach vollständiger Bezahlung und auf Anforderung fällig.

5.

Bezahlung der Gebühren​

Gebühren für Seminare und Lehrgänge mit einer Dauer von bis zu 1 Monat werden in einer Summe zu Beginn eines Seminars/des Lehrgangs fällig. Sie erhalten die Rechnung vorab, zu Beginn des Seminars/Lehrgangs oder kurz danach.

Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als einem Monat erstellen wir einen Standard-Zahlungsplan. Die gesamten Kosten werden anteilig auf die Anzahl der Veranstaltungsmonate verteilt. Der sich ergebende monatliche Zahlbetrag stellt eine Abschlagzahlung dar. Bei vorzeitiger Beendigung der Teilnahme wird gemäß unseren Vertragsbedingungen eine Schlussrechnung erstellt, die auf der Anzahl der UE im Vertragszeitraum basiert. Es können sich dadurch Überzahlungen und Nachzahlungen ergeben, die von der jeweiligen Partei zum Ablauf des Vertragszeitraums auszugleichen sind.

Abweichend vom Standard-Zahlungsplan können Sie auch einen individuellen Zahlungsplan mit zum Beispiel niedrigeren monatlichen Teilbeträgenund einer dann über das Lehrgangsende hinausgehenden Laufzeit mit uns vereinbaren. Wir berechnen dann einen Zinsaufschlag auf die sich im Vergleich zum Standard-Zahlungsplan ergebende Kreditsumme, der zur Zeit (Stand: Oktober 2012 – aktuelle Konditionen bitte jeweils erfragen) 8 % effektiv beträgt. In der Summe ergibt sich dadurch meist ein recht bescheidener Mehrbetrag, so dass die finanzielle Seite für Sie – soweit es nicht sowieso Fördermöglichkeiten gibt – keine Barriere darstellen sollte.

6.

Unterkunft und Verpflegung​​

Unsere Lehrgänge finden teilweise in Häusern mit Unterkunfts- und Verpflegungsmöglichkeiten statt (z.B. in Hotels oder Tagungshäusern), teilweise in reinen Seminarräumen. Wie auch immer die Rahmenbedingungen beim jeweiligen Lehrgang sind, wir bieten diese nahezu immer ohne verpflichtende Buchung von Unterkunft und Verpflegung an. Soweit entsprechende Möglichkeiten vor Ort gegeben sind, buchen Sie diese bitte unabhängig von uns bei dem jeweiligen Haus. Bei Bedarf sind wir Ihnen selbstverständlich behilflich. Nähere Informationen über die beim jeweiligen Lehrgang gegebenen Rahmenbedingungen finden Sie auf dieser Webseite bei den einzelnen Veranstaltungen und dort unter dem Stichwort „Veranstaltungsdetails und dann unter dem Stichwort „Ort“.

Ansprechpartner

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Als kleiner Träger stehen Sie als Kunde noch ganz individuell im Mittelpunkt. Was das wert sein kann, wird wissen, wer einmal Probleme mit großen Organisationen hatte.

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