FAQ für alle Veranstaltungen
Daten zum itb
Nähere Angaben dazu finden sich in der itb-Chronik (PDF, 201 KB).
Seit 2009 hat das itb eigene Räume im Hamburger Stadtteil Winterhude auf dem Gelände des „Medienpark Kampnagel“. Damit haben wir die bis dahin gegebene „Virtualität“ – das heißt, das Arbeiten in ausschließlich temporär angemieteten Räumen und mit überwiegend frei- und nebenberuflich tätigem Personal ein Stück weit reduziert. Grundsätzlich prägt uns dieses Arbeitsprinzip aber weiterhin in hohem Maße, weil wir weiterhin überwiegend berufsbegleitende Angebote (vorrangig an Wochenenden) machen und viel Wert darauf legen, dass unsere Referenten umfangreiche Erfahrungen aus betrieblichen Zusammenhängen und für die bei uns unterrichteten Themen möglichst einen hohen „Spezialisierungsgrad“ mitbringen. Dies führt nahezu zwangsläufig dazu, dass man nicht mit festangestellten Dozenten arbeiten kann.
Weil wir unsere Veranstaltungen an einer Vielzahl von Orten in einem großen Einzugsgebiet anbieten, ist es unrealistisch, dass unsere Interessenten/TeilnehmerInnen überwiegend zu uns ins Büro nach Hamburg oder Aukrug kommen. Stattdessen kommen wir mit regelmäßigen Infoveranstaltungen zu den einzelnen Standorten, wo wir Lehrgänge anbieten. Termine für solche Infoveranstaltungen findet man unkompliziert auf unserer Internetseite oder erfragt sie bei uns.
Daneben vereinbaren wir auch individuell Termine, die wir dann nach Möglichkeit in Anbindung an die Gruppeninformationsveranstaltungen/-gespräche bzw. in Anbindung an die regelmäßig vor Ort stattfindenden Veranstaltungen zu terminieren versuchen.
Eine allgemeingültige Anerkennung für Bildungsanbieter gibt es nicht.
Allerdings haben sich anerkannte Qualitätsmanagementsysteme inzwischen auch im Bereich der beruflichen Weiterbildung als wichtiger Standard etabliert.
Wir gehören im Bereich Weiterbildung zu den Pionieren hinsichtlich der Einführung eines Qualitätsmanagement- Systems nach den international anerkannten und weit verbreiteten Normen für Qualitätsmanagement, der ISO-9000- Familie, und haben entsprechend umfassende Erfahrungen und hoch entwickelte Standards im prozessorientierten Qualitätsmanagement.
Die Einführung eines anerkannten Qualitätsmanagement-Systems ist auch die Voraussetzung für eine Anerkennung nach der AZAV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung). Die Anforderungen dieser Verordnung konkretisieren und ergänzen die Forderungen der ISO 9000-Familie für den Bereich der beruflichen Weiterbildung und deren Erfüllung ist unabdingbar, wenn Fortbildungen angeboten werden, die über den größten öffentlichen Kostenträger im Bereich der außerbetrieblichen beruflichen Weiterbildung, der Bundesagentur für Arbeit, angeboten werden sollen.
Das itb ist nach dem schleswig-holsteinischen Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz „Staatlich anerkannter Träger der Weiterbildung“. Weiterhin sind wir eine nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz von Nordrhein-Westfalen anerkannte Weiterbildungseinrichtung und zahlreiche unserer Veranstaltungen sind nach den Bildungsurlaubsgesetzen verschiedener Bundesländer anerkannt. Weiterhin gibt es Anerkennungen für einzelne Lehrgänge, zum Beispiel für den Lehrgang „Sozial- und Gesundheitsmanagement“ / „Geprüfte/r FachwirtIn im Gesundheits- und Sozialwesen“ nach dem Heimrecht verschiedener Bundesländer.
Ganz wichtig aber: uns gibt es seit 1993 und wir haben uns einen guten Ruf insbesondere in vielen Branchen und Arbeitsfeldern in den nord- und westdeutschen Bundesländern erworben.
Lehrgangs- bzw. seminarbezogene Fragestellungen
Generell bieten wir einen hohen Grad an Durchführungssicherheit.
Weil wir – bei Lehrgängen – einerseits Veranstaltungen teilweise mit Vorlehrgängen kombinieren können oder auch das Risiko eingehen, dass wir mit einer relativ kleinen Gruppe anfangen und dann auf Nachzügler (die fast immer kommen) bzw. auf die Kombinierbarkeit von Veranstaltungen mit Folgelehrgängen setzen. Und im Seminarbereich sind ein Teil unserer Veranstaltungen auch in Kombination mit Lehrgangsveranstaltungen geplant, so dass wir dann eine Durchführungsgarantie geben können.
Wir kalkulieren auch so, dass wir keine 20iger-Gruppen brauchen, was wir im Übrigen auch bei vielen Themen für eine wichtige äußere Grenze an Teilnehmerzahl halten.
Gehen Sie in der Regel davon aus, dass von uns geplante Veranstaltungen auch stattfinden. Wir tun eine Menge dafür, dass zu erreichen. Und aufgrund der Kombinierbarkeit verschiedener Veranstaltungen lassen sich häufig auch dann Beginntermine realisieren, wenn die Teilnehmerzahlen niedrig sind.
Bei neuen Lehrgängen oder neu in einer Region angebotenen Lehrgängen oder bei unabhängig von anderen Veranstaltungen angebotenen Seminaren können wir diese „Quasi-Beginngarantie“ nicht geben. Und weil viele TeilnehmerInnen sich erst sehr kurzfristig anmelden (Gründe dafür gibt es viele: zum Beispiel verschiebt man für sich die Entscheidung oder muss die Klärung von Kostenfragen, Freistellungen abwarten oder wartet mit seiner eigenen Entscheidung der Anmeldung, bis sich genügend andere angemeldet haben etc.), besteht auch bei uns dann lange keine Sicherheit, ob wir beginnen können oder nicht. Wobei sich Tendenzen oft schon frühzeitig andeuten, denn wir wissen ja, wie viele Anfragen oder Rückfragen oder mündliche Zusagen vorliegen. Das erlaubt uns natürlich auch „Tendenzaussagen“, aber zu unserer Aussage „wir führen ganz sicher auch durch“, wollen wir auch ehrlich stehen und deshalb bitten wir ggf. um Verständnis dafür, dass wir uns oft lange mit einer solchen Aussage zurückhalten. Schließlich kommt es hin und wieder auch noch mal zu kurzfristigen Absagen von Teilnehmern.
Ein wenig Sicherheit kann Ihnen aber ein Blick in unsere „Statistiken“ geben: unsere Absagequote liegt bei noch nicht einmal 10 %. Und Absage heißt dann fast nie Absage, sondern in der Regel verschieben wir einfach den Begintermin um einige Wochen (bei Lehrgängen) oder bieten eine Alternativveranstaltung (bei Seminaren) an.
Für LehrgangsteilnehmerInnen gibt es bei solchen Verschiebungen dann noch ein kleines „Trostpflaster“, denn wir gewähren 1 % Treuerabatt von den Lehrgangsgebühren für jeden Monat, den wir später als geplant beginnen (was aus systematischen Gründen nicht für nach AZAV-zertifizierte Lehrgänge gelten kann).
Noch ein Hinweis: bei der Absage oder Verschiebung von Beginnterminen geht es nicht nur um wirtschaftliche Fragen, sondern auch darum, dass wir Ihnen natürlich auch eine attraktive Veranstaltung anbieten wollen und müssen und die hängt mitunter auch von einer Mindestzahl an Teilnehmenden ab.
Da wir grundsätzlich davon ausgehen, dass geplante Veranstaltungen auch stattfinden werden, erhalten Sie von uns auch keine „Wasserstandsmeldungen“ zwischendurch. Wir melden uns nur, wenn wir die Durchführungswahrscheinlichkeit als gering ansehen und wenn wir tatsächlich absagen bzw. verschieben müssen. Das wäre in der Regel spätestens 14 Tage vor einem Beginntermin der Fall, weil wir Sie dann üblicherweise zur Veranstaltung bzw. zum ersten Lehrgangstag einladen.
Diese Frage lässt sich nicht wirklich generell beantworten und differiert ein wenig auch je nach Lehrgang.
So haben wir bei den „Managementlehrgängen“ meist Menschen zwischen 25 und 50 dabei. In der unteren Altersgruppe finden sich dann verstärkt diejenigen, „die erst dort hin wollen, wo die andern schon sind“. Wo diese jedenfalls teilweise schon sind. Eine Mischung aus Alter, Erfahrung, Zielsetzung und Motivation, die sich – wie in den meisten Betrieben auch – gut bewährt hat.
Verschiedenartigkeit ist in der beruflichen Weiterbildung normal und das gilt umso mehr, je höher qualifizierend eine Weiterbildung ist. Und diese Verschiedenartigkeit stellt oft die Grundlage für zusätzlichen Lerngewinn dar. Dass Sie nicht behindernd wird, liegt in der Verantwortung unserer Referenten/-innen und natürlich prüfen wir im Vorwege auch, dass „die Mischung“ im Lehrgang stimmt.
Wenn Sie einen weitergehenden Eindruck bekommen wollen: dann nutzen Sie doch einfach unser Angebot (gilt nur bei Lehrgängen), einmal probeweise an einer Veranstaltung teilzunehmen. Oder lassen Sie sich von uns Referenzadressen ehemaliger oder aktueller TeilnehmerInnen geben.
Auch das ist eine Frage, die sich nicht wirklich generell beantworten lässt. Für unsere Vorbereitungslehrgänge auf die staatlichen Externenprüfungen in den sozialpädagogischen Berufen ist die Antwort einfach, denn hier erwerben Sie einen Berufsabschluss. Aber bei unseren Lehrgängen „Sozial- und Gesundheitsmanagement/Geprüfte/r FachwirtIn im Gesundheits- und Sozialwesen“ oder „Geprüfte/r WirtschaftsfachwirtIn“ zum Beispiel ist das, was Sie mit den Inhalten anfangen können, sehr verschieden und sehr stark auch von Ihren sonstigen Qualifikationen, Ihren Zielhorizonten und Ihrer Fähigkeit (die Sie aber auch im Lehrgang erwerben sollten), sich „zu vermarkten“, abhängig.
Wir beobachten für alle unsere Angebote „den Arbeitsmarkt“ und „den Verbleib“ der Teilnehmenden bzw. den Transfer von Know how an den Arbeitsplatz und führen dazu auch regelmäßig Befragungen durch.
Das daraus gewonnene Wissen berücksichtigen wir auch bei der Gestaltung der Lehrgänge und im Hinblick darauf, wen wir als TeilnehmerIn aufnehmen. Wir prüfen natürlich auch immer, ob die Veranstaltung für Sie voraussichtlich auch zielführend ist. Wir täten sonst uns und den anderen Teilnehmern keinen Gefallen. Allerdings werden Sie in den seltensten Fällen etwas von dieser „Prüfung“ mitbekommen, denn wenn „Ihre Daten“ für uns stimmig im Hinblick auf den Lehrgang sind, fragen wir auch nicht weiter nach und diejenigen, die sich dank unserer kritischen Nachfragen von einer Teilnahme haben abhalten lassen, bekommen Sie als TeilnehmerIn dann ja nicht mehr „zu Gesicht“.
Natürlich können wir Ihnen Referenzen ehemaliger oder aktueller TeilnehmerInnen geben. Wir verfahren dabei in der Regel so, dass wir Sie fragen, wer für Sie als Referenzadresse hilfreich wäre (meist Leute, die einen ähnlichen Beruf haben, in der gleichen Branche tätig sind etc.) und nehmen dann Kontakt zu entsprechenden Teilnehmern bzw. Ex-Teilnehmern auf. Wenn diese – was fast immer der Fall ist – damit einverstanden sind, dass wir Ihnen deren Telefon- bzw. Mailnummer geben dürfen, leiten wir diese an Sie weiter.
Eine andere gute Möglichkeit ist die probeweise Teilnahme an laufenden Veranstaltungen.
In begründeten Fällen schließen wir auch Verträge mit abweichenden Kündigungsfristen (z.B. mit der Klausel „eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung ist innerhalb der ersten 6 Veranstaltungsmonate möglich …“) ab, so dass Sie dann Ihr Risiko reduzieren können. Sie werden verstehen, dass wir das nicht bei allen Teilnehmern so machen können, weil der für uns unabdingbare Mindestschutz dann nicht mehr gegeben wäre. Insofern haben die beiderseitigen Vorabprüfungen Priorität.
Unsere kundenfreundlichen und die Interessen aller Vertragspartner berücksichtigenden Kündigungsregelungen finden Sie in unseren Anmeldeformularen. Diese sind für Lehrgänge (wegen der größeren Tragweite der Entscheidungen) anders als für Seminare. Natürlich können Sie die Teilnahme an einem Lehrgang auch während der Laufzeit – unter Einhaltung von Kündigungsfristen – kündigen. Das dadurch gegebene wirtschaftliche Risiko, denn wir müssen ja den Lehrgang für alle anderen TeilnehmerInnen fortführen, egal wie viele Personen dann tatsächlich teilnehmen, tragen wir. Insofern bitten wir um Verständnis dafür, dass wir in der Regel auch auf Einhaltung der Kündigungsfristen bestehen müssen.
Finanzierung und Bezahlung, Kosten
Informationen dazu finden Sie sowohl unter dem Stichwort „Förderungsmöglichkeiten“ auf dieser Seite wie auch in den Detailinformationen zu den einzelnen Lehrgängen.
Seminargebühren stellen wir in der Regel in einer Summe zum Beginn des Seminars in Rechnung. Das heißt, Sie erhalten die Rechnung zusammen mit der Einladung oder am ersten Seminartag. Mitunter auch erst nach der Veranstaltung.
Lehrgangsgebühren verteilen wir anteilig auf die Anzahl Monate, die der Lehrgang dauert. Nach dem Prinzip „Gegenleistung“ gegen „Leistung“. So kann man den ungefähren monatlichen Teilbetrag relativ einfach errechnen. Das ist unser Standard-Zahlungsplan, den wir in der Regel nach Lehrgangsbeginn verschicken oder austeilen. „Nach Lehrgangsbeginn“, weil für viele die Finanzierung erst kurz vor Lehrgangsbeginn oder manchmal auch erst später klar wird. Wir ersparen uns dann viel Arbeit, wenn wir klar wissen, ob die Rechnung an den Teilnehmer, seinen Arbeitgeber oder anderswo hingeht. Und mancher möchte auch einen vom Standard-Zahlungsplan abweichenden Zahlungsplan mit uns vereinbaren. Manche wollen – z.B. aus steuerlichen Gründen – die Gebühren in unterschiedlicher Höhe auf die Kalenderjahre verteilen oder eine Hälfte der Rechnung an sich selbst und die andere an den Arbeitgeber oder sie möchten den Zahlungszeitraum auf mehrere Jahre strecken etc. Bei der „Streckung“ über einen Zeitraum, der über die Lehrgangsdauer hinausgeht, „spielen wir Bank“. Das heißt, wir berechnen einen üblichen Zinssatz auf die jeweils „gestundeten“ Beträge. Aber hinsichtlich von Sicherheiten und Formalitäten sind wir nicht „Bank“. Das alles geht ganz unkompliziert und wir raten auch zur Inanspruchnahme solcher verlängerten Laufzeiten, bevor man sich ein Zusatzproblem auflädt, weil die Weiterbildung einen an den Rand der Finanzierungsgrenze bringt. „Man will ja auch noch leben nebenher“.
Am besten ist ggf., sich bei speziellen Wünschen mit unserem Büro in Verbindung zu setzen.
Sie finden diese unter dem Stichwort „Organisatorisches“ auf dieser Seite oder auch in unserem Programmheft. Bei besonders gelagerten Fällen, die nicht unter die Standardregelungen fallen, sollten Sie einfach mal nachfragen. Wir bitten aber um Verständnis dafür, dass wir bei einigen Veranstaltungen aufgrund z.B. von förderungsrechtlichen Rahmenbedingungen keine Rabattmöglichkeiten haben und dass wir insgesamt auch eine „preispolitische“ Linie brauchen. Wir halten auch etwas von so was wie einer „Gebührengerechtigkeit“ und können uns nur schwer damit anfreunden, es wie bei Reiseveranstaltern zu halten, wo man oft genug die Situation erlebt, dass 5 Reisende zur gleichen Zeit vor Ort sind, beim gleichen Veranstalter gebucht haben und völlig unterschiedliche Preise bezahlt haben.
Aber gehen Sie auch immer davon aus, dass wir natürlich großes Interesse daran haben, dass Sie unser/e TeilnehmerIn werden. Lösungen gibt es ja mitunter über Förderprogramme, verlängerte Zahlungszeiträume etc.
Das hängt von der individuellen Situation ab, aber in der Regel trifft das zu und das kann sich durchaus auch mal so auswirken, dass „netto“ nur noch 50 % der Gebühren anfallen. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie ggf. von Steuerberatern oder auch von unseren Referenten, soweit „Steuer“ in Ihrem Lehrplan Thema ist.
Das ist unterschiedlich. Die Seminare beinhalten in der Regel die gesetzliche Umsatzsteuer. Dagegen ist der überwiegende Teil der Lehrgänge von der Umsatzsteuer befreit. Wir weisen die Umsatzsteuer ggf. in unseren Rechnungen aus.
Das ist natürlich eine Aussage, die so generell nicht zutrifft. Bei unserem Lehrgangsangebot „Zertifizierte/r Coach“ können wir beispielsweise beanspruchen, dass wir die hier angebotenen Themen im Marktvergleich eher sehr preisgünstig anbieten. Auch unsere Seminare sind in den meisten Fällen eher sehr preisgünstig.
Bei einigen Lehrgängen gehören wir im Marktvergleich aber in der Tat nicht zu den günstigsten Anbietern.
Dazu zunächst einmal: man sollte nicht „Äpfel mit Birnen“ vergleichen. Zum Beispiel muss man berücksichtigen, wie viele Unterrichtsstunden für den Preis angeboten werden. Es gibt beispielsweise Veranstalter, die auch Übungsstunden oder Projektstunden der Teilnehmer mit angeben, obwohl diese in dieser Zeit keinerlei oder nur passive Unterstützung durch Referenten haben.
Und dann gibt es natürlich eine Vielfalt an Ursachen für unterschiedliche Preise. Wobei vor allem die Personalkosten eine Rolle spielen. Aber genau das ist natürlich, wenn alles andere stimmt, der entscheidende Faktor für die Qualität der Weiterbildung.
Auch die Gruppengrößen spielen eine Rolle. So hören wir manchmal verwundert von Interessenten, dass die Gruppengröße, die bei uns schon mehr oder weniger das Maximum ist, bei anderen das Minimum darstellt. Und die Gruppengröße spielt eine wichtige Rolle dabei, ob Lernen im Dialog oder vor allem in Vortragsform stattfindet. Und das haben schon viele unserer TeilnehmerInnen selbst „hautnah“ erfahren, wie sich die Qualität ändert, wenn sich die Gruppengröße ändert (da wir manche Lehrgänge mit kleinen Gruppen, aber partiell in Kombination mit anderen Gruppen durchführen, erfahren die Teilnehmer dann die Auswirkungen von unterschiedlichen Gruppengrößen sehr direkt).
Versäumte Veranstaltungen
Wenn Sie ein Seminar gebucht haben, aber dann kurzfristig doch nicht teilnehmen können, aber nicht mehr kostenfrei zurücktreten können, dann werden wir Ihnen – Verfügbarkeit vorausgesetzt – natürlich die Möglichkeit geben, die gebuchte Veranstaltung ein anderes Mal zu besuchen. Oder wir bieten Ihnen eine Teilnahmemöglichkeit an einer anderen Sie interessierenden Veranstaltung.
Bei Lehrgängen können Sie Veranstaltungen – die Verfügbarkeit von entsprechenden Veranstaltungen und freien Plätzen vorausgesetzt – in der Regel nachholen (odere auch mal vorziehen). Weitere Informationen dazu finden Sie in diesem Bereich der Webseite unter „Standards und Vorteile“.
Bildungsurlaub
Grundsätzlich haben mehr oder weniger alle Arbeitnehmer Anspruch darauf. Die einzelnen Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen im Hinblick z.B. darauf, ab wann man darauf Anspruch hat, bis wann der beantragt werden kann, ob und wann der Arbeitgeber ablehnen kann etc.
Am besten ist, man schaut bei Zweifeln mal in das für einen selbst gültige Gesetz. Das ist das des Bundeslandes, in dem man arbeitet. Sie finden weitergehende Hinweise auf dieser Seite unter dem Stichwort „Bildungsurlaub“.
Wir bemühen uns, das ca. ½ Jahr vorher zu machen. Wenn jemand das mal früher braucht, ziehen wir das auch vor.
Grundansatz ist bei uns, dass wir diese Veranstaltungen so planen wie normale Wochenendveranstaltungen. Also ohne Übernachtung und am gleichen Orte.
Wenn sich eine Gruppe komplett einig ist, können wir aber auch eine Veranstaltung in einem Tagungshaus organisieren, soweit das für uns kostenneutral ist. Die Gruppe müsste uns ggf. informieren, wenn das gewünscht ist. Es müssen sich aber wirklich alle und ohne „Gruppendruck“ einig sein, sonst bleibt es bei der „normalen“ Lösung.
Hin und wieder kommt es vor, dass wir das Veranstaltungshaus bei den Blockveranstaltungen wechseln müssen, weil z.B. unser Hauptvermieter am Ort in der Woche mit eigenen Veranstaltungen ausgelastet ist.
Verpflegung
Nähere Hinweise dazu finden Sie in den „Veranstaltungsdetails“ zu den einzelnen Lehrgängen.
Räume
Nähere Hinweise dazu finden Sie in den „Veranstaltungsdetails“ zu den einzelnen Lehrgängen.
Termin- und Veranstaltungspläne
Ein Terminplan ist für uns die Aufstellung der geplanten Lehrgangstermine. Diesen Terminplan können Sie sich unter „Veranstaltungsdetails“ von dieser Webseite herunterladen. Oder fragen Sie bei uns an, dass wir Ihnen den zuschicken möchten.
Ein Veranstaltungsplan ist dagegen der Plan, wo nicht nur die Termine des Terminplans drinstehen, sondern wo auch Inhalte und Dozenten etc. festgehalten sind.
Wir unterscheiden das, weil wir die Terminpläne oft schon Jahre vorher machen, die Veranstaltungspläne aber erst dann, wenn der Lehrgang beginnt. Und an den Terminplänen ändern wir in der Regel nichts mehr ohne Rücksprache mit den Teilnehmern, weil wir aus Erfahrung wissen, dass viele ihren Urlaub oder ihre Dienstpläne etc. daran ausrichten. Änderungen an den Veranstaltungsplänen dagegen sind häufiger notwendig, weil z.B. Dozenten krank werden oder hauptberuflich verhindert sind oder Kombinationen von Veranstaltungen mit anderen Gruppen das erfordern etc. Veränderungen an Veranstaltungsplänen ziehen aber keine Veränderungen an den Terminplänen nach sich. Deshalb der Unterschied.
Die Terminpläne finden Sie als Detailinformation zu unseren Lehrgangsveranstaltungen. Die Veranstaltungspläne erstellen wir in der Regel erst kurzfristig vor Beginn eines Lehrgangs und dann mitunter zunächst auch erst einmal nur für die ersten Wochen. Innerhalb der ersten Lehrgangsmonate erstellen wir dann aber fast immer auch den kompletten Plan; auch dann, wenn der Lehrgang 2 Jahre dauert. Mitunter allerdings erst einmal nur für den nächsten Lehrgangsabschnitt, weil wir dann die mit hoher Wahrscheinlichkeit im Verlaufe eines längeren Lehrgangs notwendig werdenden Änderungsmitteilungen in Grenzen halten können.
Sie finden die jeweils aktuelle Version der Veranstaltungspläne über ihren Login als TeilnehmerIn auf unserer Webseite.
Bei geringfügigen Änderungen an Veranstaltungsplänen – z.B. wenn ein Dozent ausgewechselt wird und Sie weder den alten noch den neuen schon kennen – informieren wir nicht unbedingt. Aber bei thematischen Änderungen erhalten Sie in der Regel eine Nachricht von uns, weil wir wissen, dass das für viele TeilnehmerInnen eine wichtige Information ist.
Änderungen bei Terminplänen kommen, „wie gesagt“, fast nie vor. Sollte sich hier einmal Änderungsbedarf ergeben, stimmen wir das auf jeden Fall mit Ihnen ab, so dass solche Änderungen in der Regel nicht ohne Ihre Mitwirkung erfolgen.
Bescheinigungen aller Art
Natürlich erhalten Sie in jedem Fall zum Abschluss Ihres Seminars/Ihrer Veranstaltung, wenn Sie das wünschen – wovon wir in der Regel ausgehen – eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme. Es sei denn es gibt – nach einer Prüfung – ein Zertifikat. Dann „ersetzt“ dieses die Teilnahmebescheinigung.
Auf Wunsch erhalten Sie eine solche Bescheinigung. Diese ist im Übrigen häufig hilfreich bei Bewerbungen, weil Arbeitgeber meistens zukunftsorientiert denken und oft auch schon das bewerten, was in absehbarer Zeit voraussichtlich sein wird. Für den uns für solche zusätzlichen Bescheinigungen entstehenden Aufwand berechnen wir eine moderate Gebühr. Nähere Informationen dazu finden Sie in unseren „Basisinformatinen für LehrgangsteilnehmerInnen“, die Sie zu Beginn Ihres Lehrgangs erhalten.
Unter Umständen können wir – je nach Lehrgang – auch einen Schülerausweis ausstellen. Wir benötigen dann ein Passfoto von Ihnen.
Das Erstellen von „Bescheinigungen aller Art“ ist für uns zunehmend ein sehr ernst zu nehmender Kostenfaktor geworden. Eine offensichtliche Auswirkung von „Dokumentations-, Nachweis-, Prüf- und Überwachungspflichten“ oder wie auch immer man es nennen mag, von denen nahezu jede/r Einzelne und jede Art von Betrieben betroffen ist.
Viele Bescheinigungen können wir „standardmäßig“ erstellen, so dass der Aufwand begrenzt ist. Auch stellen wir uns immer wieder neu – oft unter hohem Aufwand an Zeit und Kosten – auf regelmäßig auf uns zukommende Anforderungen ein, um diesen überhaupt bzw. noch mit vertretbarem Aufwand entsprechen zu können.
Aber viele Wünsche nach Bescheinigungen sind „individuell“, betreffen „Einzelfälle“, „erfordern unsererseits einen hohen Aufwand, uns darüber klar zu werden, was wir da bescheinigen sollen („einfaches Beispiel“: Bescheinigungen von Verkehrsbetrieben, wo wir auf der Grundlage von „sehr schwammigen Regelungen dieser Betriebe“ bestätigen sollen, dass eine/r unserer TeilnehmerInnen die von denen genannten Kriterien für Fahrpreisnachlässe erfüllt) und kosten damit letztlich „Zeit ohne Ende“.
Unsere grundlegende „Philosophie“ ist „Kundenorientierung“ und „partnerschaftliche Zusammenarbeit“. Deshalb werden wir immer bestrebt sein, Ihnen die für die Wahrnehmung Ihrer Interessen erforderlichen Bescheinigungen aller Art ausstellen zu können. Aber im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit erwarten wir auch, dass Sie sich auf das beschränken, was „realistisch“ im Rahmen der vertraglichen Rahmenbedingungen auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten machbar ist. Und wenn es darüber hinausgeht, dann sollten Sie auch akzeptieren können, dass wir dafür unter Umständen zusätzliche Gebühren erheben (müssen).
Nur „am Rande“: „der Staat“ ist häufig Verursacher von Bescheinigungswünschen „aller Art“. „Er“ selbst nimmt deshalb inzwischen für fast alle von ihm selbst verursachten „Bescheinigungsbedarf“ zusätzliche Gebühren. Wir sind nicht „der Staat“ und deshalb bewegen wir uns in wesentlich „engeren Grenzen“ im Hinblick darauf, was wir an uns entstehenden Kosten „weiterleiten“ können.