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Bildungsurlaub

Bildungsurlaub

In allen Bundesländern, in denen wir Angebote machen, gibt es aktuell gesetzliche Regelungen, die es Arbeitnehmern ermöglichen, zusätzlich zum Erholungsurlaub sogenannten Bildungsurlaub zu nehmen. Die Verfahrensregelungen und Modalitäten sind – da es sich jeweils um landesrechtliche Regelungen handelt – in jedem Bundesland unterschiedlich, aber in der Regel haben Sie einen Anspruch von einer Woche Bildungsurlaub je Kalenderjahr. Unter anderem deshalb haben wir in vielen Lehrgängen eine Blockwoche von Montag bis Freitag eingeplant. Diese und auch unsere einwöchigen Seminare lassen wir, sobald das nach den Gebührenordnungen der jeweiligen Länder für uns kostenfrei ist und wir zur Antragstellung berechtigt sind, nach den jeweiligen Gesetzen als Bildungsurlaubsveranstaltungen anerkennen.

Für den Fall, dass Gebühren entstehen (Hamburg und Schleswig-Holstein berechnen beispielsweise ca. 80,00 EUR je Veranstaltung), behalten wir uns vor diese den Teilnehmern gesondert – ggf. anteilig – zu berechnen. Bitte teilen Sie uns ggf. zusammen mit Ihrer Anmeldung oder zu Lehrgangsbeginn mit, dass Sie beabsichtigen, Bildungsurlaub zu beantragen und eine entsprechende Bescheinigung von uns benötigen. Nur dann können wir die rechtzeitige Beantragung sicherstellen.

Für TeilnehmerInnen mit Bildungsrlaubsansprüchen gemäß dem nordhrein-westfälischen Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz: wir sind anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach § 10 ff des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen zu den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder finden Sie über das Internet. Beispielsweise unter www.iwbb.de und dort unter „Adressen und Materialien“.

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