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Staatlich geprüfte/n Sozialpädagogische/r Assistenten/-in

Vorbereitung auf die Externenprüfung

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Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Externenprüfung in Hamburg im Hinblick auf den Abschluss Staatlich anerkannte/r Sozialpädagogische/r AssistentIn ist ein Realschulabschluss oder ein diesem vergleichbarer Abschluss. In Ausnahmefällen kann die für die Zulassung zuständige Behörde andere Vorbildungen als gleichwertig anerkennen.
Weiterhin werden für die Zulassung zu einer Externenprüfung einschlägige sozialpädagogische Berufserfahrungen in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung im Umfang von 32 Wochen sowie eine angemessene Vorbereitung auf die Prüfung erwartet. Da diese Fortbildung/Umschulung so aufgebaut ist, dass die geforderte Berufspraxis als Praktikum in den Veranstaltungszeitraum integriert ist, werden die zuletzt genannten Voraussetzungen über die Lehrgangsteilnahme erreicht. Vorhergehende sozialpädagogische Berufserfahrungen sind wünschenswert, aber nicht Bedingung.
Da in Hamburg im Rahmen der Externenprüfung Englisch als Prüfungsfach vorgesehen ist und im Rahmen dieser Fortbildung/Umschulung nur berufsbezogener Ergänzungsunterricht stattfindet, ist es in der Regel unabdingbar, dass zu Beginn des Lehrgangs bereits Englisch-Kenntnisse vorhanden sind. Wenn die Prüfung z.B. im Bundesland Schleswig-Holstein oder Niedersachsen abgelegt wird, kann die Fremdsprachenprüfung statt in Englisch ersatzweise auch in einer anderen Sprache erfolgen. Von der Hamburger Schulbehörde werden aktuell in der Regel nur Personen für die Prüfung in Hamburg zugelassen, die einen Wohnsitz in Hamburg nachweisen.
Eine Teilnahme von Personen mit Wohnsitz in anderen Bundesländern ist möglich, aber es sind dann die speziellen Zulassungsregelungen des jeweiligen Wohnortbundeslandes zu beachten.

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