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Fachkraft Frühpädagogik

Fachkraft Frühpädagogik

1.

Beschreibung

Mit der Fortbildung „Fachkraft Frühpädagogik“ können sich sozialpädagogische Fachkräfte wie zum Beispiel ErzieherInnen, Sozialpädagogische Assistenten oder Sozialassistenten, aber auch Tagespflegepersonen oder diejenigen, die eine solche Tätigkeit anstreben, in besonderer Weise für die Arbeit mit der Zielgruppe 0 bis 3 qualifizieren.

2.

Anforderungen

Es geht darum, für diese Kinder angemessene Entwicklungs- und Förderbedingungen zu schaffen, also um z.B. die Gestaltung von Beziehungen, anregende Umgebungen, um Sorgen und Ängste, um loslassen, um Essen, Spielangebote, gesundheitliche Aspekte und mehr. Daneben behandeln wir im Lehrgang aber auch rechtliche Fragen und vermitteln an der einen oder anderen Stelle pädagogisch-psychologische Grundlagen – z.B. Lern- und Entwicklungspsychologie – bzw. fokussieren diese in Bezug auf die Zielgruppe.

3.

Lehrgangsinhalte

Der Lehrgang umfasst ca. 126 Lehrgangssunden, die in Form von in der Regel 9 Wochenendveranstaltungen (durchschnittlich in etwas jedes dritte Wochenende eine Veranstaltung) – jeweils von Freitag 15.30 – 20.30 Uhr und Samstag von 09.00 – 16.30 Uhr – angeboten werden.

Im Folgenden finden Sie die im Lehrgang angebotenen Inhalte:

  • Frühkindliche Bildung, Betreuung, Erziehung (U3) – Hintergründe
  • U3-Kinder: Bild vom Kind – Rolle sozialpädagogischer Fachkräfte
  • Rechtsgrundlagen U3
  • SGB VII/IfSchG – Sicherheit und Hygiene
  • Bildungspläne der Bundesländer
  • Bildung, Entwicklung, Sozialisation
  • Qualitätsstandards in der Krippe
  • Pädagogische Konzepte
  • Projektarbeit, Partizipation, Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Beobachtung und Beobachtungsmethoden
  • Raumgestaltung im U3-Bereich
  • Experimente als Methode
  • Bindung und Eingewöhnung
  • Elternarbeit: Beratung und Zusammenarbeit
  • Entwicklungspsychologie
  • Sprachentwicklung und Kommunikation
  • Spiele und Lieder
  • Kinderpflege und Kinderkrankheiten im U3-Bereich
  • Gesundheitsförderung im U3-Bereich

4.

Prüfungsregelungen

Das Abschlusszertifikat des itb – als staatlich anerkannter Träger der Weiterbildung – erhalten Sie, wenn Sie an 85 % der Lehrgangsveranstaltungen teilgenommen und das Abschlusskolloquium erfolgreich absolviert haben. Die – praxisorientierte – Aufgabenstellung für das Abschlusskolloquium wird i.d.R. einige Wochen vor Lehrgangsabschluss ausgegeben und in Kleingruppen bearbeitet und zur Präsentation vorbereitet.

5.

Teilnahmevoraussetzungen

Es gibt keine sich an formalen Kriterien orientierende Teilnahmevoraussetzungen. Die Fortbildung wendet sich aber an Personen, die in der professionellen Arbeit mit der Zielgruppe 0 – 3 stehen oder dies anstreben. Aufgrund der hohen Praxisorientierung im Lehrgang spielen unterschiedliche Qualifikationen der TeilnehmerInnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen keine grundsätzliche Rolle. Sollten Sie oder wir Zweifel haben, ob eine Teilnahme sinnvoll erscheint, dann klären wir das am Besten in einem persönlichen Gespräch.

6.

Weitere Informationen

Das Infoheft zum Lehrgang mit einer ausführlichen Beschreibung des Weiterbildungsangebots „Fachkraft Frühpädagogik“ können Sie hier kostenlos herunterladen:

Veranstaltungsorte, Termine und Preise

Unsere aktuelle Liste mit Veranstaltungsorten, Terminen und Preisen für diese Weiterbildung finden Sie in der zweiten Spalte unter der Produktnummer 44 in dem folgenden Dokument. Ist die Produktnummer nicht im Dokument enthalten, ist aktuell kein Termin verfügbar. In dem Fall bitten wir um Kontaktaufnahme. Wir informieren Sie dann, sobald das Angebot wieder terminiert ist.

Links

Alle relevanten Informationen – Lehrgangsbeschreibung, Inhalte, Angaben zu Dozenten, Veranstaltungsorten, Terminen und Preisen und vieles mehr – finden Sie alternativ auch über den folgenden Button. Selbstzahler können sich dort auch verbindlich anmelden. Bei einer Anmeldung über eine Firma benötigen wir für eine verbindliche Anmeldung unter „Bemerkungen“ genaue Angaben zur anmeldenden Firma.

* Bei Anmeldung über eine Firma, Agentur für Arbeit, Jobcenter sowie Renten- und Unfallversicherungsträger können Sie sich nur über ein Anmeldeformular in schriftlicher Form anmelden.

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