Heilpädagogen und -pädagoginnen erziehen, fördern, beraten und unterstützen Menschen jeden Alters, die unter erschwerten Bedingungen und mit Beeinträchtigungen leben. Durch den Einsatz entsprechender pädagogisch-therapeutischer Maßnahmen fördern sie vorhandene Fähigkeiten und beugen der Behinderung so weit wie möglich vor.
Sie erwerben über die berufsbegleitende Weiterbildung „Heilpädagoge/Heilpädagogin (itb)“ umfassende heilpädagogische Kompetenzen für verschiedene Arbeitsfelder und Aufgabengebiete und können damit generell Ihre beruflichen Möglichkeiten erweitern.
Der Bedarf an heilpädagogischen Fachkräften ist groß. Heilpädagogen finden insbesondere in den Bereichen Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitshilfe sowie bei arbeitsmarktorientierten Dienstleistern Tätigkeitsfelder. Sie sind dort mit Aufgaben von Bildung/Unterricht, Erziehung, Beratung, Förderung, berufliche Eingliederung, Assistenz und Pflege tätig. Auch als Leitungskräfte sind Heilpädagogen häufig in entsprechenden Arbeitsfeldern anzutreffen.
Exemplarisch zu nennende Arbeitsfelder sind z.B.:
Die Lehrgangsveranstaltungen werden in der berufsbegleitenden Form durchgeführt. Mit dieser Ausbildung erwerben Teilnehmer umfassende theoretische Hintergrundkenntnisse und Kompetenzen für vielfältige heilpädagogische Aufgabenstellungen.
Um unser Zertifikat zu erhalten, müssen Sie an mindestens 85 % aller Veranstaltungen teilgenommen uhaben. Die Weiterbildung schließt mit einem institutsinternen Zertifikat als „Heilpädagoge/Heilpädagogin“ ab.
Das Zertifikat weist Zeitrahmen und Umfang sowie die vermittelten Themen der Weiterbildung aus. Auch die lehrgangsbegleitenden Praktika werden ausgewiesen. Auf eventuell gegebene Anerkennungen im Rahmen von rechtlichen/behördlichen Vorgaben bzw. Anerkennungen durch Kostenträger kann ggf. zusätzlich hingewiesen werden.
Staatlich geregelte Abschlüsse für Heilpädagogen gibt es nicht in allen Bundesländern. In Norddeutschland aktuell nur in Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen dagegen haben keine entsprechenden Rechtsregelungen.
Für LehrgangsteilnehmerInnen mit Wohnsitz in den Bundesländern mit entsprechenden staatlichen Regelungen besteht die Möglichkeit, sich zu einer sogenannten Externenprüfung an einer staatlichen Schule anzumelden, um einen Fachschulabschluss als Staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/-in zu erwerben. LehrgangsteilnehmerInnen mit Wohnsitz in anderen Bundesländern können – soweit die rechtliche Grundlage das nicht ausschließt – ebenfalls versuchen, eine Zulassung zu erreichen.
Formal geregelte Zulassungsvoraussetzungen haben wir für den Lehrgang „Heilpädagoge/Heilpädagogin (itb)“ nicht. Wir setzen allerdings pädagogische Vorqualifikationen und -erfahrungen voraus. Die Weiterbildung muss im Rahmen der beruflichen Biographie und Zielsetzungen der TeilnehmerInnen sinnvoll sein. Soweit es darum geht, gesetzliche, aufsichtsrechtliche oder behördliche Vorgaben bzw. solche von relevanten Kostenträgern für bestimmte Arbeitsfelder zu erfüllen, sollte geklärt werden, ob diese Weiterbildung entsprechend anerkannt wird. Soweit entsprechende Abschlüsse/Anerkennungen angestrebt werden bzw. anstrebbar sind, gelten ggf. spezielle Zulassungssvoraussetzungen.
Das Infoheft zum Lehrgang mit einer ausführlichen Beschreibung des Weiterbildungsangebots „Heilpädagoge / Heilpädagogin“ können Sie hier kostenlos herunterladen:
Unsere aktuelle Liste mit Veranstaltungsorten, Terminen und Preisen für diese Weiterbildung finden Sie in der zweiten Spalte unter der Produktnummer 28 in dem folgenden Dokument. Ist die Produktnummer nicht im Dokument enthalten, ist aktuell kein Termin verfügbar. In dem Fall bitten wir um Kontaktaufnahme. Wir informieren Sie dann, sobald das Angebot wieder terminiert ist.
Alle relevanten Informationen – Lehrgangsbeschreibung, Inhalte, Angaben zu Dozenten, Veranstaltungsorten, Terminen und Preisen und vieles mehr – finden Sie alternativ auch über den folgenden Button. Selbstzahler können sich dort auch verbindlich anmelden. Bei einer Anmeldung über eine Firma benötigen wir für eine verbindliche Anmeldung unter „Bemerkungen“ genaue Angaben zur anmeldenden Firma.
* Bei Anmeldung über eine Firma, Agentur für Arbeit, Jobcenter sowie Renten- und Unfallversicherungsträger können Sie sich nur über ein Anmeldeformular in schriftlicher Form anmelden.
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