Share on print

Heilpädagogische Zusatzqualifikation

Heilpädagogische Zusatzqualifikation

1.

Beschreibung

Der Bedarf an heilpädagogischen Fachkräften ist groß und wachsend. Unter anderem im Bereich der Kindertageseinrichtungen, wo immer mehr Einrichtungen „inklusiv und integrativ“ arbeiten. Um den damit einhergehenden erhöhten Anforderungen gerecht werden zu können, bedarf es heilpädagogisch qualifizierter Fachkräfte. Die genauen Anforderungen sind je nach Bundesland und/oder den der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen zugrunde liegenden Kostenvereinbarungen unterschiedlich.

In Hamburg ist beispielsweise in § 26 des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes geregelt, dass Kindertageseinrichtungen heilpädagogische Fachkräfte einsetzen müssen, wenn sie Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten wollen. Und gemäß § 7 Absatz 4 des Landesrahmenvertrages „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ können dies Erzieherinnen oder Erzieher mit einer seitens der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie, Integration (BASFI) anerkannten Fortbildung mit einem Umfang von mindestens 400 Lehrgangsstunden sein. Die Anerkennung unserer Fortbildung ist bei der BASFI beantragt und weil wir uns vollständig an die von der BASFI aufgestellten Vorgaben halten, können wir zweifelsfrei von einer Anerkennung ausgehen.

Bedarf an heilpädagogischen Fachkräften gibt es aber auch in vielen anderen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern und die Anforderungen an die Fachkräfte gehen teilweise – je nach konkretem Arbeitsfeld und den konkreten Aufgabenstellungen – über das hinaus, was in einer 400 Lehrgangsstunden umfassenden Fortbildung vermittelbar ist.

Für Personen, die eine entsprechend umfangreichere Fortbildung absolvieren wollen, gibt es in einigen Bundesländern die Möglichkeit, einen Abschluss als Staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/-in zu erwerben. Dieser Abschluss kann in der Regel auch über eine sogenannte Externenprüfung erworben werden. In Hamburg gibt es derzeit keine entsprechende Prüfungsmöglichkeit, mit der ein staatlicher Abschluss erreicht werden kann.

2.

Anforderungen

Unsere auf der hier beschriebenen und angebotenen Fortbildung aufbauende Fortbildung „Heilpädagoge/Heilpädagogin“ stellt sowohl eine Möglichkeit dar, sich auf eine Externenprüfung als Staatllch anerkannte/r Heilpädagoge/-in (das ist z.B. in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen möglich) vorzubereiten oder den Abschluss des itb – als staatlich anerkannter Träger der Weiterbildung – als „Fachkraft Heilpädagogik“ zu erwerben.

In der hier dargestellten Fortbildung geht es insbesondere um das gemeinsame Leben und Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung. Inklusion wird in diesem Zusammenhang als Ausgangspunkt gesehen, um verschiedene Vorstellungen und Möglichkeiten zu entwickeln, Situationen innerhalb und außerhalb der Kindertagesstätte „inklusiv“ und somit für alle gemeinsam erlebbar zu gestalten. Die selbstverständliche Teilhabe der Kinder mit Behinderung und ihren Familien am Alltag in der Kindertagesstätte ist dabei das Ziel.

Die mit Kindern befassten Berufsgruppen in Kindertagesstätten lernen deren Besonderheiten differenziert wahrzunehmen und schaffen eine adäquate Basis zur Entwicklungsbegleitung innerhalb der gesamten Gruppe, in der Kleingruppe oder in Einzelbegleitung. Sie haben dabei stets das Entwicklungsniveau des Einzelnen im Focus , um so wiederum das gemeinsame Handeln aller Kinder gemeinsam zu ermöglichen.

Fragen, mit denen wir uns im Lehrgang beschäftigen wollen sind zum Beispiel: Wie ist meine Haltung gegenüber Stigmatisierten und Andersartigkeit? Wer ist benachteiligt? Erkenne ich Benachteiligung? Nehme ich Unterschiede und Vielfalt als Ressource wahr? Wie wollen wir die Praxis gestalten? Wie gelingt die Umsetzung in den Alltag? Welche „Schwierigkeiten“ sind in meiner Einrichtung erkennbar? Was kann getan werden, um das gemeinschaftliche Zusammenleben zu gestalten? Was kann ich konkret tun? Wo ist meine Grenze. Im Mittelpunkt der Weiterbildung stehen nicht die „richtigen“ Antworten, vielmehr die Bearbeitung des Themas Gemeinsame Bildung und Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder, unter der Berücksichtigung der Ganzheitlichkeit, den Besonderheiten der Eingewöhnung und des Übergangs und der Elternarbeit.

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden mit verschiedenen Methoden ihre Praxis betrachten, reflektieren und gegebenenfalls ihren Blick ändern. Dies setzt erweiterte Kenntnisse heilpädagogischer Grundlagen voraus, die Bestandteil des Lehrgangs sind. Theoretische Grundlagen, praktische Beispiele und praxisorientierte Reflexionen sowie die Vermittlung von vielfältigem methodischen Repertoire führen im Zusammenwirken dazu, dass Sie den hohen Anforderungen zur Umsetzung des Inklusions- und Integrationsgedankens professionell gerecht werden können. Rechtliche Aspekte und Finanzierungsfragen runden die Fortbildung ab, so dass Sie auch diesbezüglich den Eltern und Ihrer Einrichtung als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung stehen können.

3.

Lehrgangsinhalte

Der Lehrgang umfasst 400 Lehrgangsstunden in einem Zeitraum von ca. 18 Monaten. Diese werden in Form von Wochenendveranstaltungen (durchschnittlich in etwas jedes dritte Wochenende eine Veranstaltung) – jeweils von Freitag 15.30 – 20.30 Uhr und Samstag von 09.00 – 16.30 Uhr – angeboten.

Im Folgenden finden Sie die im Lehrgang angebotenen Inhalte bzw. Themenbereiche:

  • Entwicklungsrisiken, Entwicklungsauffälligkeiten, Entwicklungsbeeinträchtigungen und Entwicklungsstörungen
  • Kindliche Entwicklung und familiäre Sozialisation
  • Diagnostik sowie Förder- und Behandlungsplanung
  • Prinzipien und Aufgaben der Förderung von Kindern mit (drohenden) Behinderungen in einer Kindertageseinrichtung und Grundlagen der familienorientierten und mobilen Arbeit der Interdisziplinären Frühförderung
  • Besonderheiten im Umgang mit Kindern unter drei Jahren
  • Förderung und Therapie
  • Selbstverständnis, Rollenanforderungen und Kommunikation
  • Förder- und Behandlungsplanung als interdisziplinäre Aufgabe

4.

Prüfungsregelungen

Das Abschlusszertifikat des itb – als staatlich anerkannter Träger der Weiterbildung – erhalten Sie, wenn Sie an 85 % der Lehrgangsveranstaltungen teilgenommen und das Abschlusskolloquium erfolgreich absolviert haben. Details zu den Prüfungs- und Abschlussregelungen finden Sie über den folgenden Link.

Ein Zertifikat über die „Heilpädagogische Zusatzqualifikation für Erzieherinnen und Erzieher in Hamburger Kindertagesbetreuung für Kinder ab einem Jahr bis zur Einschulung“ im Hinblick auf den Einsatz nach § 7 Absatz 4 Landesrahmenvertrag ist an den Berufsabschluss als Staatlich anerkannte/r ErzieherIn gebunden und setzt mindestens zwei Jahre sozialpädagogische Berufserfahrung voraus.

5.

Teilnahmevoraussetzungen

Wir wenden uns mit dieser Fortbildung an alle, die in der frühpädagogischen Arbeit mit Kindern die Entwicklungs-, Bildungs-, Begleitungs- und Erziehungsprozesse steuern und umsetzen, also z.B. Erzieherinnen und Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger, Sozialpädagogische Assistenten, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen.

Die Anerkennung als heilpädagogische Fachkraft durch Aufsichtsbehörden oder aufgrund von Kostenvereinbarungen oder auch aufgrund von internen Regelungen verschiedener Arbeitgeber kann an spezifische Vorqualifikationen gebunden sein.

6.

Weitere Informationen

Das Infoheft zum Lehrgang mit einer ausführlichen Beschreibung des Weiterbildungsangebots „Heilpädagogische Zusatzqualifikation“ können Sie hier kostenlos herunterladen:

Veranstaltungsorte, Termine und Preise

Unsere aktuelle Liste mit Veranstaltungsorten, Terminen und Preisen für diese Weiterbildung finden Sie in der zweiten Spalte unter der Produktnummer 46 in dem folgenden Dokument. Ist die Produktnummer nicht im Dokument enthalten, ist aktuell kein Termin verfügbar. In dem Fall bitten wir um Kontaktaufnahme. Wir informieren Sie dann, sobald das Angebot wieder terminiert ist.

Links

Alle relevanten Informationen – Lehrgangsbeschreibung, Inhalte, Angaben zu Dozenten, Veranstaltungsorten, Terminen und Preisen und vieles mehr – finden Sie alternativ auch über den folgenden Button. Selbstzahler können sich dort auch verbindlich anmelden. Bei einer Anmeldung über eine Firma benötigen wir für eine verbindliche Anmeldung unter „Bemerkungen“ genaue Angaben zur anmeldenden Firma.

* Bei Anmeldung über eine Firma, Agentur für Arbeit, Jobcenter sowie Renten- und Unfallversicherungsträger können Sie sich nur über ein Anmeldeformular in schriftlicher Form anmelden.

Newsletter

Melden Sie Sich kostenlos mit Ihrer E-Mail Adresse an und erhalten Sie aktuelle Infos rund um die Weiterbildung und Branchen-News

* Ihre Anmeldung erfolgt durch das sichere Double Opt-in Verfahren. Wir verwenden Ihre Daten nur zum Versand unseres Newsletters und geben diese nicht an Dritte weiter. In jedem Newsletter haben Sie die Möglichkeit, sich aus dem Verteiler abzumelden.