Die Nachfrage nach Rehabilitationsberatern in Deutschland ist hoch und wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Zum einen gibt es in Deutschland eine alternde Bevölkerung, was bedeutet, dass eine wachsende Anzahl von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zu rechnen ist, die möglicherweise Unterstützung bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt benötigen.
Zum anderen gibt es in Deutschland eine wachsende Anerkennung für die Bedeutung von Rehabilitationsmaßnahmen, insbesondere für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Dies wird dazu führen, dass mehr Mittel für Rehabilitationsdienste bereitgestellt werden und sich somit auch die Nachfrage nach Rehabilitationsberatern erhöht.
Die Rolle von Rehabilitationsberatern ist es, Menschen dabei zu helfen, die durch Krankheit, Verletzung oder Behinderung beeinträchtigt sind, wieder in das Arbeitsleben zurückzukehren oder eine berufliche Veränderung vorzunehmen. Die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes spielen dabei eine entscheidende Rolle, da sie Auswirkungen darauf haben, welche Jobs verfügbar sind, welche Fähigkeiten und Erfahrungen gefragt sind und welche Qualifikationen erforderlich sind, um in bestimmten Branchen zu arbeiten.
Rehabilitationsberater müssen sich über die aktuellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt informieren und die Trends verstehen, die die Beschäftigungsmöglichkeiten in verschiedenen Branchen beeinflussen können. Dies kann bedeuten, dass sie sich über die wirtschaftliche Situation und die politischen Entscheidungen auf dem Laufenden halten müssen, die sich auf den Arbeitsmarkt auswirken können.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Analyse von Branchentrends und Arbeitsmarktdaten, um herauszufinden, welche Berufe besonders gefragt sind und welche Fähigkeiten Arbeitgeber suchen. Die Rehabilitationsberater können dann mit ihren Klienten zusammenarbeiten, um ihre Fähigkeiten und Erfahrungen zu bewerten und herauszufinden, welche Karrieremöglichkeiten für sie am besten geeignet sind.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass Rehabilitationsberater auch die Möglichkeiten für Weiterbildungs- und Umschulungsprogramme im Auge behalten, um ihren Klienten dabei zu helfen, die Fähigkeiten und Qualifikationen zu erwerben, die sie für die Arbeit in bestimmten Branchen benötigen.
Insgesamt ist es für Rehabilitationsberater von großer Bedeutung, sich über die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes auf dem Laufenden zu halten, um ihren Klienten die bestmögliche Unterstützung bei der Rückkehr ins Arbeitsleben bieten zu können.
Besonders zu erwähnen ist die Einführung der ICF/BTHG (Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, WHO), die ab 2023 rechtswirksam in Kraft getreten ist.
Eine der wichtigsten Veränderungen ist die Ermöglichung von größeren Wahlfreiheiten und Teilhabemöglichkeiten für die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen durch eine stärkere Personenzentrierung der Leistungen (§ 95 SGB IX) im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und die Finanzierung und Steuerung der Leistungserbringung.
Hierfür ist die stärkere interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gesundheitsfachkräften (multiprofessionelle Teams) erforderlich.
Die ICF ist ein international anerkanntes Klassifikationssystem, das von verschiedenen Gesundheitsfachkräften wie Ärzten, Therapeuten, Psychologen und Pflegekräften verwendet wird. Durch die Verwendung der ICF können Gesundheitsfachkräfte besser zusammenarbeiten und eine gemeinsame Sprache verwenden, um die Bedürfnisse und Fähigkeiten von Patientinnen und Patienten zu beschreiben und zu bewerten.
Darüber hinaus hat sich das „Kundenbild“ duch die Verpflichtung des Bundesteilhabegesetzes sehr verändert.
Der Klient wird nun, auch rechtlich, als gleichberechtigter Partner im Rehabilitationsprozess verstanden und die Wünsche des Einzelnen müssen herausgefunden und umgesetzt werden.
Das Deutsche Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein Gesetz, dass das bisherige deutsche Behindertenrecht grundlegend reformiert hat. Das Ziel des BTHG ist es, die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens zu stärken und eine inklusive Gesellschaft zu fördern.
Im Kern des BTHG stehen die folgenden Änderungen:
- Einführung eines neuen Teilhabeplans: Jeder Mensch mit Behinderung hat künftig Anspruch auf einen individuellen Teilhabeplan, der auf seine spezifischen Bedürfnisse und Fähigkeiten zugeschnitten ist. Der Teilhabeplan soll Maßnahmen und Leistungen aufzeigen, die zur Selbstbestimmung und Teilhabe des Menschen mit Behinderung beitragen.
- Neuregelung des Eingliederungshilferechts: Die Eingliederungshilfe soll künftig stärker auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Einzelnen ausgerichtet werden. Hierzu sollen neue Leistungen eingeführt werden, wie zum Beispiel das Persönliche Budget oder das Budget für Arbeit. Dadurch sollen Menschen mit Behinderungen besser in den Arbeitsmarkt integriert werden.
- Verstärkung der Inklusion im Bildungssystem: Durch das BTHG soll der Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Bildungseinrichtungen und -angeboten verbessert werden. Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen eine inklusive Bildung erhalten und ihre Fähigkeiten und Potenziale voll ausschöpfen können.
- Stärkung der Barrierefreiheit: Das BTHG sieht vor, dass Barrieren in allen Lebensbereichen abgebaut werden sollen. Hierzu gehören nicht nur bauliche Barrieren, sondern auch Barrieren in der Kommunikation und im Umgang mit digitalen Medien.
Das BTHG ist somit ein bedeutendes Gesetz, das die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärkt und dazu beiträgt, dass sie gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Hier sind einige Beispiele für relevante Studien:
- Die REHAB-Studie: Eine der größten deutschen Studien zur Rehabilitation, die von der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt wurde. Ziel der Studie war es, die Effekte von stationärer und ambulanter Rehabilitation auf die gesundheitsbezogene Lebensqualität, die Arbeitsfähigkeit und die Kosten im Vergleich zur Standardversorgung zu untersuchen.
Forschungsstudie 610 des BMAS („Bundesministerium für Arbeit und Soziales“): Wissenschaftliche Untersuchung der modellhaften Erprobung der Verfahren und leistungen nach Artikel 1 Teil 2 des Bundesteilhabegesetzes vom 29. Dezmeber 2016 einschließlich ihrere Bezüge zu anderen Leistungen der sozialen Sicherung vom Januar 2023
- Die Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische Herzinsuffizienz: Diese Leitlinie befasst sich mit der Behandlung von chronischer Herzinsuffizienz und empfiehlt bestimmte Rehabilitationsmaßnahmen als Teil der Versorgung.
- Die REHADat-Statistik: Eine Datenbank, die Informationen über die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland sammelt. Sie enthält unter anderem Angaben zu den Rehabilitationsdiensten und -programmen, den Rehabilitanden und ihren Diagnosen sowie den Ergebnissen der Rehabilitationsmaßnahmen.
- Die Barrierefreiheitsstudie: Eine Studie, die sich mit der Barrierefreiheit in Deutschland befasst und untersucht, wie Menschen mit Behinderungen Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln und anderen wichtigen Bereichen des öffentlichen Lebens haben.
Diese Studien und viele weitere liefern wichtige Informationen und Erkenntnisse, die dazu beitragen können, die Wichtigkeit der Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in Deutschland zu verbessern und zu optimieren.