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Fallmanager (Rehabilitationsberatung / Inklusion) Case Management (Präsenz // Online // Hybrid)

Fallmanager (Rehabilitationsberatung / Inklusion) Case Management (Präsenz // Online // Hybrid)

1.

Beschreibung

Die Nachfrage nach Rehabilitationsberatern in Deutschland ist hoch und wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Zum einen gibt es in Deutschland eine alternde Bevölkerung, was bedeutet, dass eine wachsende Anzahl von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zu rechnen ist, die möglicherweise Unterstützung bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt benötigen.

Zum anderen gibt es in Deutschland eine wachsende Anerkennung für die Bedeutung von Rehabilitationsmaßnahmen, insbesondere für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Dies wird dazu führen, dass mehr Mittel für Rehabilitationsdienste bereitgestellt werden und sich somit auch die Nachfrage nach Rehabilitationsberatern erhöht.

Die Rolle von Rehabilitationsberatern ist es, Menschen dabei zu helfen, die durch Krankheit, Verletzung oder Behinderung beeinträchtigt sind, wieder in das Arbeitsleben zurückzukehren oder eine berufliche Veränderung vorzunehmen. Die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes spielen dabei eine entscheidende Rolle, da sie Auswirkungen darauf haben, welche Jobs verfügbar sind, welche Fähigkeiten und Erfahrungen gefragt sind und welche Qualifikationen erforderlich sind, um in bestimmten Branchen zu arbeiten.

Rehabilitationsberater müssen sich über die aktuellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt informieren und die Trends verstehen, die die Beschäftigungsmöglichkeiten in verschiedenen Branchen beeinflussen können. Dies kann bedeuten, dass sie sich über die wirtschaftliche Situation und die politischen Entscheidungen auf dem Laufenden halten müssen, die sich auf den Arbeitsmarkt auswirken können.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Analyse von Branchentrends und Arbeitsmarktdaten, um herauszufinden, welche Berufe besonders gefragt sind und welche Fähigkeiten Arbeitgeber suchen. Die Rehabilitationsberater können dann mit ihren Klienten zusammenarbeiten, um ihre Fähigkeiten und Erfahrungen zu bewerten und herauszufinden, welche Karrieremöglichkeiten für sie am besten geeignet sind.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass Rehabilitationsberater auch die Möglichkeiten für Weiterbildungs- und Umschulungsprogramme im Auge behalten, um ihren Klienten dabei zu helfen, die Fähigkeiten und Qualifikationen zu erwerben, die sie für die Arbeit in bestimmten Branchen benötigen.

Insgesamt ist es für Rehabilitationsberater von großer Bedeutung, sich über die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes auf dem Laufenden zu halten, um ihren Klienten die bestmögliche Unterstützung bei der Rückkehr ins Arbeitsleben bieten zu können.

Besonders zu erwähnen ist die Einführung der ICF/BTHG (Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, WHO), die ab 2023 rechtswirksam in Kraft getreten ist.

Eine der wichtigsten Veränderungen ist die Ermöglichung von größeren Wahlfreiheiten und Teilhabemöglichkeiten für die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen durch eine stärkere Personenzentrierung der Leistungen (§ 95 SGB IX) im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und die Finanzierung und Steuerung der Leistungserbringung.

Hierfür ist die stärkere interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gesundheitsfachkräften (multiprofessionelle Teams) erforderlich.

Die ICF ist ein international anerkanntes Klassifikationssystem, das von verschiedenen Gesundheitsfachkräften wie Ärzten, Therapeuten, Psychologen und Pflegekräften verwendet wird. Durch die Verwendung der ICF können Gesundheitsfachkräfte besser zusammenarbeiten und eine gemeinsame Sprache verwenden, um die Bedürfnisse und Fähigkeiten von Patientinnen und Patienten zu beschreiben und zu bewerten.

Darüber hinaus hat sich das „Kundenbild“ duch die Verpflichtung des Bundesteilhabegesetzes sehr verändert.

Der Klient wird nun, auch rechtlich, als gleichberechtigter Partner im Rehabilitationsprozess verstanden und die Wünsche des Einzelnen müssen herausgefunden und umgesetzt werden.

Das Deutsche Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein Gesetz, dass das bisherige deutsche Behindertenrecht grundlegend reformiert hat. Das Ziel des BTHG ist es, die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens zu stärken und eine inklusive Gesellschaft zu fördern.

Im Kern des BTHG stehen die folgenden Änderungen:

  1. Einführung eines neuen Teilhabeplans: Jeder Mensch mit Behinderung hat künftig Anspruch auf einen individuellen Teilhabeplan, der auf seine spezifischen Bedürfnisse und Fähigkeiten zugeschnitten ist. Der Teilhabeplan soll Maßnahmen und Leistungen aufzeigen, die zur Selbstbestimmung und Teilhabe des Menschen mit Behinderung beitragen.
  2. Neuregelung des Eingliederungshilferechts: Die Eingliederungshilfe soll künftig stärker auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Einzelnen ausgerichtet werden. Hierzu sollen neue Leistungen eingeführt werden, wie zum Beispiel das Persönliche Budget oder das Budget für Arbeit. Dadurch sollen Menschen mit Behinderungen besser in den Arbeitsmarkt integriert werden.
  3. Verstärkung der Inklusion im Bildungssystem: Durch das BTHG soll der Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Bildungseinrichtungen und -angeboten verbessert werden. Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen eine inklusive Bildung erhalten und ihre Fähigkeiten und Potenziale voll ausschöpfen können.
  4. Stärkung der Barrierefreiheit: Das BTHG sieht vor, dass Barrieren in allen Lebensbereichen abgebaut werden sollen. Hierzu gehören nicht nur bauliche Barrieren, sondern auch Barrieren in der Kommunikation und im Umgang mit digitalen Medien.

Das BTHG ist somit ein bedeutendes Gesetz, das die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärkt und dazu beiträgt, dass sie gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Hier sind einige Beispiele für relevante Studien:

  • Die REHAB-Studie: Eine der größten deutschen Studien zur Rehabilitation, die von der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt wurde. Ziel der Studie war es, die Effekte von stationärer und ambulanter Rehabilitation auf die gesundheitsbezogene Lebensqualität, die Arbeitsfähigkeit und die Kosten im Vergleich zur Standardversorgung zu untersuchen.

Forschungsstudie 610 des BMAS („Bundesministerium für Arbeit und Soziales“): Wissenschaftliche Untersuchung der modellhaften Erprobung der Verfahren und leistungen nach Artikel 1 Teil 2 des Bundesteilhabegesetzes vom 29. Dezmeber 2016 einschließlich ihrere Bezüge zu anderen Leistungen der sozialen Sicherung vom Januar 2023

  • Die Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische Herzinsuffizienz: Diese Leitlinie befasst sich mit der Behandlung von chronischer Herzinsuffizienz und empfiehlt bestimmte Rehabilitationsmaßnahmen als Teil der Versorgung.
  • Die REHADat-Statistik: Eine Datenbank, die Informationen über die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland sammelt. Sie enthält unter anderem Angaben zu den Rehabilitationsdiensten und -programmen, den Rehabilitanden und ihren Diagnosen sowie den Ergebnissen der Rehabilitationsmaßnahmen.
  • Die Barrierefreiheitsstudie: Eine Studie, die sich mit der Barrierefreiheit in Deutschland befasst und untersucht, wie Menschen mit Behinderungen Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln und anderen wichtigen Bereichen des öffentlichen Lebens haben.

Diese Studien und viele weitere liefern wichtige Informationen und Erkenntnisse, die dazu beitragen können, die Wichtigkeit der Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in Deutschland zu verbessern und zu optimieren.

2.

Anforderungen

Grundsätzlich ist die Teilnahme am Lehrgang nicht an bestimmte Voraussetzungen gebunden, da die hier vermittelten Kenntnisse und Kompetenzen in den unterschiedlichsten Arbeitsbereichen des Sozial- und Gesundheitswesens von Nutzen sein können.

Die Kernzielgruppe liegt allerdings aufgrund der derzeitigen Ausrichtung des Lehrgangs auf Case und Care Management im Kranken-/Altenpflege-/Gesundheitsbereich bei Akteuren mit einschlägigen Vorkenntnissen und/oder beruflichen Perspektiven in diesem Arbeitsfeld.

Das heißt, wir wenden uns beispielsweise an ausgebildete AltenpflegerInnen, Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Sozialpädagogen/-innen, ErzieherInnen, Personen aus Heilhilfsberufen, Sozialversicherungsfachangestellte etc. Diese Zielgruppen werden auch durch die oben erwähnten „Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes“ für eine Tätigkeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Patientenlotsen angesprochen.

Aufgrund des hohen Fachkräftemangels, gerade im Gesundheits-/Sozialbereich ist die Weiterbildung auch für Quereinsteiger möglich und sinnvoll.

Kompetenzen wie Belastbarkeit, Kommunikationsfähigkeit, „Netzwerken“, Analysekompetenz, Interesse an Recherchieren usw. sind für diese Weiterbildung entscheidend.

3.

Lehrgangsinhalte

Der Lehrgang umfasst 750 Unterrichtsstunden, die in ca. 8 Monaten in Vollzeitform (Montag – Freitag, jeweils von 08.30 – 15.30 Uhr) angeboten werden. (Für den berufsbegleitenden Lehrgang sprechen Sie uns bitte an)

Mit diesem Lehrgang sprechen wir Personen an, die in der Arbeit mit körperlich, psychischen und oder geistig eingeschränkten Personen stehen oder dies anstreben und Ihr Wissen und Ihre Kompetenzen dafür erweitern wollen. Das können zum Beispiel Mitarbeitende aus Betrieben oder Behörden sein, aus Schulen, sozialpädagogische Einrichtungen, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Wohlfahrtverbänden, ehrenamtlich Tätige, etc.

Wer eine berufliche Tätigkeit in der Arbeit mit körperlich, psychisch und oder geistig einge-schränkten Personen erst anstrebt, sollte dafür – neben den im Lehrgang zu erwerbenden Kenntnissen und Kompetenzen – vor allem Schlüsselqualifikationen wie Belastbarkeit, Organisationstalent, Koordinations- und Netzwerkfähigkeit, Kommunikative Kompetenz und Konfliktfähigkeit, Interesse an komplexen rechtliche Rahmenbedingungen, Durchset-zungsvermögen, Teamfähigkeit, etc. mitbringen.

Inhalt der Maßnahme im Überblick:

 

Social Skills

  • EigeneKompetenzen, Fähigkeiten, Ressourcen
  • Resilienz und Ressourcenorientierung
  • Ethik und Inklusion
  • Coaching, Supervision und Moderation
  • Gesprächsführung/ Grundlagen und Techniken
  • Konflikte/ Konfliktbewältigung/ Konfliktgespräche
  • Beratungstechniken/ Gespräche führen
  • Verhandlungsführung/ Kundengespräche
  • Selbst- / Zeitmanagement
  • Coaching/ Coachingtechniken
  • Trauer- und Sterbebegleitung
  • Teamdiagnose/ -entwicklung/ -arbeit
  • Grundlagen der Krankheitsbilder
  • Geriatrische Krankheitsbilder
  • Sucht- und Suchterkrankung – Medizinische Aspekte
  • Psychische Störbilder
  • Vertiefung psychiatrischer Krankheitsbilder
  • Besonderheiten in der Kommunikation mit Betroffenen

 

Casemanagement I

  • Grundlagen Casemanagement
  • Vertiefung Casemanagement
  • Menschenrechte
  • Aktivitäten und Teilhabe ICF

 

Casemanagement II

  • Casemanagement Assessment
  • Casemanagement Hilfeplanung
  • Casemanagement Interventions- und Monitoringprozess
  • Casemanagement Arbeitsfeldbezogene Skills und Umsetzung
  • Casemanagement Bearbeitung Fallbeispiele
  • Angehörigenarbeit Pflege/ Casemanagement

 

Recht

  • Einführung bürgerliches Recht
  • Sozialrecht I
  • Sozialrecht II
  • Datenschutz/ Datenschutzrecht
  • Insolvenzrecht
  • Verwaltungsrecht Grundlagen SGB X
  • Patientenverfügung/ Betreuungsverfügung/ Vorsorgevollmacht
  • Wirtschaftsrecht I
  • Rehabilitation/ Inklusion
  • Bedeutung der Rehabilitation für das Sozialwesen, gesundheitsökonomische Aspekte, rechtliche Grundlagen.
  • Theorie und Praxis von Gesundheitsförderung und Prävention
  • Träger, Finanzierungsgrundlagen und Maßnahmen
  • Grundlagen der Rehabilitation
  • Rehabilitation im System der sozialen Sicherung und im internationalen Kontext
  • Flexibilisierung von Rehabilitationskonzepten
  • Relevante Organisationen und Institutionen in der Rehabilitation
  • Frühzeitige Bedarfserkennung und trägerübergreifende Bedarfsermittlung
  • Strukturen und Aufgaben privater Versicherungen der sozialen Absicherung
  • Leistungszugang: Antragsverfahren, Aufforderung nach § 51 SGB V und § 145 SGB III
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Grundzüge, Versorgungsformen der schulisch-pädagogischen Rehabilitation
  • Grundzüge und Träger der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe
  • Entlassmanagement, Frührehabilitation im Akutkrankenhaus Anschlussrehabilitation (AR/AHB)
  • Stationäre, ambulante Rehabilitation
  • Phasenmodelle in der Rehabilitation
  • Spezifische Rehabilitationsangebote und Verfahren
  • Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Grundzüge, Versorgungsformen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation
  • Diverse Rehabilitationseinrichtungen und ihre Aufgaben
  • Teilhabeplanung und Durchführung der Maßnahme
  • Planvolles Handeln (HPG, Teilhabeplanung)
  • Bedarfsanalysen (AoSF, diagnostische Verfahren)
  • Teilnahme an externer Qualitätssicherung
  • Begriffsbestimmung Inklusion / Standpunkte
  • Völker- und menschenrechtliche Grundlagen (Menschenrechte, Behindertenrechtskonvention, Kinderrechte, Grundgesetz)
  • Inklusion, Partizipation und Empowerment (Wohnen, Bilden, Arbeit, Freizeit)
  • Nach der Schule: Leistungen zur Aus- und Weiterbildung, Hilfe beim Studium, Leistungen im Arbeits- und Berufsleben
  • Strukturen des deutschen Jugend-, Eingliederungshilfe- und Bildungssystems
  • Soziale Ausgrenzung vs. gesellschaftlicher Integration
  • Ängste, Vorurteile, Stigmata
  • Entwicklungsprozesse und Entwicklungsaufgaben im Kindes- und Jugendalter

 

Berufliche Perspektiven

  • Bewerbungstraining/ Berufswegplanung
  • Praktikumsberichte/ Reflexion
  • Organisations- / Prüfungsstunden

 

ICF/ BTHG

  • bio-psycho-soziale Modell der ICF
  • Kontextfaktoren im ICF
  • Körperfunktionen und -strukturen im ICF
  • Beurteilungsmerkmale (Grundlagen)
  • Ziele (Reha/ Pflege) formulieren/ überprüfen
  • Zielarbeit als Prozess im interdisziplinären Team
  • Fallbeispiele (ICF)

4.

Prüfungsregelungen

Zum Abschluss des Lehrgangs erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat des itb als staatlich anerkanntem Träger der Weiterbildung. In einer Teilnahmebescheinigung werden die Inhalte des Lehrgangs ausgewiesen und der Besuch des Lehrgangs bescheinigt.

Ein Zertifikat erhalten Sie, wenn Sie an mindestens 85 % aller angebotenen Veranstaltungen (in begründeten Fällen – vgl. dazu unsere ausführlichen Prüfungsregelungen – reicht auch eine Quote von 70 %) teilgenommen und das zum Ende des Lehrgangs stattfindende Abschlusskolloquium bestanden haben. Den vollständigen Text unserer internen Prüfungsregelungen finden Sie über den folgenden Link.

5.

Teilnahmevoraussetzungen

siehe Anforderungen

6.

Weitere Informationen

Das Infoheft zum Lehrgang mit einer ausführlichen Beschreibung des Weiterbildungsangebots „RehaberaterIn / Inklusionsberater / Case Management“ können Sie hier kostenlos herunterladen:

Veranstaltungsorte, Termine und Preise

Unsere aktuelle Liste mit Veranstaltungsorten, Terminen und Preisen für diese Weiterbildung finden Sie HIER

Links

Alle relevanten Informationen – Lehrgangsbeschreibung, Inhalte, Angaben zu Dozenten, Veranstaltungsorten, Terminen und Preisen und vieles mehr – finden Sie alternativ auch über den folgenden Button. Selbstzahler können sich dort auch verbindlich anmelden. Bei einer Anmeldung über eine Firma benötigen wir für eine verbindliche Anmeldung unter „Bemerkungen“ genaue Angaben zur anmeldenden Firma.

* Bei Anmeldung über eine Firma, Agentur für Arbeit, Jobcenter sowie Renten- und Unfallversicherungsträger können Sie sich nur über ein Anmeldeformular in schriftlicher Form anmelden.

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