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Sozialpädagogische/r Assistent/in

Sozialpädagogische/r Assistent/in

1.

Beschreibung

Der Arbeitsmarkt im sozialpädagogischen Bereich ist aktuell sehr gut und alle bekannten Prognosen weisen darauf hin, dass dies auch zumindest auf mittlere Sicht so bleiben wird. Ein erster berufsqualifizierender Abschluss in diesem Arbeitsfeld stellt in vielen Bundesländern (die Ausbildungen in den sozialpädagogischen Berufen sind landesrechtlich geregelt) der Abschluss als „Sozialpädagogische/r AssistentIn“ bzw. „SozialassistentIn“ dar.

2.

Anforderungen

Mit diesem Abschluss besteht zum Beispiel die Möglichkeit, in Kindertageseinrichtungen als sogenannte Zweitkraft (neben der Gruppenleitung) zu arbeiten. Auch in vielen anderen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern bestehen mit diesem Abschluss gute Beschäftigungsmöglichkeiten.

3.

Lehrgangsinhalte

Die Weiterbildung/Umschulung umfasst 1400 Theoriestunden und 1032 Praktikumsstunden in einem Zeitraum von ca. 16 Monaten. Die Theoriezeiten sind immer von 08.30 bis 15.30 Uhr. Die Praktikumstage umfassen jeweils 8 Stunden. Die genauen Zeiten der Praktikumstage sind mit den Praktikumseinrichtungen zu vereinbaren.

Die Verteilung von Theoriestunden und Praktika ist den genauen Terminplänen für jeden einzelnen Weiterbildungslehrgang zu entnehmen. Es gibt Theorieblöcke (an allen Wochentagen ist dann Theorie), Praktikumsblöcke (an allen Wochentagen ist dann Praktikum) und Theorie-Praktikumszeiten (dann wechseln sich auch innerhalb einer Woche Theorie- und Praktikumstage ab).

Im Folgenden finden Sie die in der Weiterbildung angebotenen Inhalte, die sich vollständig an den staatlichen Lehrplänen orientieren:

  • Lernfeld 1: Sich im Berufsfeld orientieren
  • Lernfeld 2: Kinder und deren Aneignungsprozesse wahrnehmen und unterstützen
  • Lernfeld 3: Alltag und Erfahrungsräume gestalten
  • Lernfeld 4: Beziehungen gestalten
  • Lernfeld 5: Werte und Normen in der pädagogischen Arbeit
  • Lernfeld 6: Grundlagen von Entwicklung, Sozialisation und Bildung erarbeiten
  • Lernfeld 7: Entwicklungskonzepte kennen und berücksichtigen
  • Lernfeld 8: Lernprozesse verstehen und unterstützen
  • Lernfeld 9: Kompetenzen im Bereich Sprache und Schriftkultur fördern
  • Lernfeld 10: Die eigenen sprachlichen und kommunikativen Kompetenzen entwickeln
  • Lernfeld 11: Bewegen und Spielen
  • Lernfeld 12: Mit Kindern musizieren
  • Lernfeld 13: Gestalterische Techniken vermitteln und kreative Ausdrucksformen anregen
  • Lernfeld 14: Mit technischen Medien arbeiten und gestalten
  • Lernfeld 15: Natur erforschen und ökologisch handeln
  • Lernfeld 16: Gesundheit fördern

4.

Prüfungsregelungen

Die staatliche Abschlussprüfung wird als sogenannte Externenprüfung an einer staatlichen Berufsfachschule durchgeführt. Bei erfolgreichem Abschluss der staatlichen Prüfung erhalten Sie von den staatlichen Stellen ein Abschlusszeugnis, in dem vermerkt ist, dass Sie die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin“ oder „Staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent“ zu führen berechtigt sind. Im Prüfungszeugnis wird vermerkt, dass die Prüfung für Externe abgelegt wurde. Von uns als Fortbildungs-/Umschulungsträger erhalten Sie auf Wunsch einen Nachweis über Ihre Teilnahme und eine Teilnahmebescheinigung, die den Umfang sowie die Inhalte der Weiterbildung ausweist.

Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (APO-SPA)
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für berufliche Schulen – Allgemeiner Teil (APO-AT)

5.

Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Externenprüfung in Hamburg im Hinblick auf den Abschluss „Staatlich anerkannte/r Sozialpädagogische/r AssistentIn“ ist ein Realschulabschluss oder ein diesem vergleichbarer Abschluss. In Ausnahmefällen kann die für die Zulassung zuständige Behörde andere Vorbildungen als gleichwertig anerkennen.

Weiterhin werden für die Zulassung zu einer Externenprüfung einschlägige sozialpädagogische Berufserfahrungen in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung im Umfang von 32 Wochen sowie eine angemessene Vorbereitung auf die Prüfung erwartet. Da diese Fortbildung/Umschulung so aufgebaut ist, dass die geforderte Berufspraxis als Praktikum in den Veranstaltungszeitraum integriert ist, werden die zuletzt genannten Voraussetzungen über die Lehrgangsteilnahme erreicht. Vorhergehende sozialpädagogische Berufserfahrungen sind wünschenswert, aber nicht Bedingung.

Da in Hamburg im Rahmen der Externenprüfung „Englisch“ als Prüfungsfach vorgesehen ist und im Rahmen dieser Fortbildung/Umschulung nur berufsbezogener Ergänzungsunterricht stattfindet, ist es in der Regel unabdingbar, dass zu Beginn des Lehrgangs bereits Englisch-Kenntnisse vorhanden sind. Wenn die Prüfung z.B. im Bundesland Schleswig-Holstein oder Niedersachsen abgelegt wird, kann die Fremdsprachenprüfung statt in Englisch ersatzweise auch in einer anderen Sprache erfolgen. Von der Hamburger Schulbehörde werden aktuell in der Regel nur Personen für die Prüfung in Hamburg zugelassen, die einen Wohnsitz in Hamburg nachweisen.

Eine Teilnahme von Personen mit Wohnsitz in anderen Bundesländern ist möglich, aber es sind dann die speziellen Zulassungsregelungen des jeweiligen Wohnortbundeslandes zu beachten.

6.

Weitere Informationen

Das Infoheft zum Lehrgang mit einer ausführlichen Beschreibung des Weiterbildungsangebots „Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischere Assistent“ können Sie hier kostenlos herunterladen:

Veranstaltungsorte, Termine und Preise

Unsere aktuelle Liste mit Veranstaltungsorten, Terminen und Preisen für diese Weiterbildung finden Sie in der zweiten Spalte unter der Produktnummer 42 in dem folgenden Dokument. Ist die Produktnummer nicht im Dokument enthalten, ist aktuell kein Termin verfügbar. In dem Fall bitten wir um Kontaktaufnahme. Wir informieren Sie dann, sobald das Angebot wieder terminiert ist.

Links

Alle relevanten Informationen – Lehrgangsbeschreibung, Inhalte, Angaben zu Dozenten, Veranstaltungsorten, Terminen und Preisen und vieles mehr – finden Sie alternativ auch über den folgenden Button. Selbstzahler können sich dort auch verbindlich anmelden. Bei einer Anmeldung über eine Firma benötigen wir für eine verbindliche Anmeldung unter „Bemerkungen“ genaue Angaben zur anmeldenden Firma.

* Bei Anmeldung über eine Firma, Agentur für Arbeit, Jobcenter sowie Renten- und Unfallversicherungsträger können Sie sich nur über ein Anmeldeformular in schriftlicher Form anmelden.

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