Erforderliche Berechtigung(en) für die Durchführung der Maßnahme (IHK, HWK):
Es muss während des vbl ein Umschulungs- oder Ausbildungsvertrag mit der jeweiligen Kammer geschlossen werden
Unsere Unterstützung für Sie:
a) Die Lehrgangsleitung bietet in regelmäßigen Abständen Reflektionsgespräche in der Gruppe. Die Einzelgespräche sowie die gemeinsame Testauswertung (Berufstests, psychologische Tests, usw.) sind fester Bestandteil des Maßnahmekonzepts und der gemeinsamen Arbeit in den acht Wochen.
b) Aufgabe der sozialpädagogischen Betreuung ist es, die Teilnehmer bei der Verarbeitung der eigenen Situation zu unterstützen und entsprechende Selbsthilfepotentiale zu aktivieren. Eine Förderung der sozialen Kompetenz, u.a. durch Training sozialer und kommunikativer Fähigkeiten steht im Mittelpunkt der Einzelbetreuung. Bei den Teilnehmern können das neue betriebliche und berufliche Umfeld sowie die relativ offene und unklar definierte Rolle des Umschülers persönliche und soziale Unsicherheiten bedingen. Je nach individueller Disposition kann der Status „Altlehrling“ sowohl in Berufsschule als auch im Betrieb zu Interaktionsproblemen führen, die einer sozialpädagogischen Beratung bedürfen.
Dies gilt ebenso für familiäre oder finanzielle Probleme, die während der geplanten Umschulung auftreten können.
In Einzelfällen ist ein Einbezug des Partners oder anderer Angehöriger erforderlich, um eine Akzeptanz für die Schwierigkeiten der „Umschülerrolle“ und damit ein lernförderndes Umfeld zu erreichen. Bei Teilnehmerinnen mit Kindern wird Hilfestellung bei der Organisation der Kinderbetreuung gegeben.
Durch diese Betreuung werden Probleme mit Vorgesetzten, Ausbildungsleitern oder Kollegen rechtzeitig aufgefangen.
c) Psychologische Begleitung: Durch die Offenheit der Maßnahmestruktur auch für Rehabilitanden bzw. Schwerbehinderte, ist dieses Konzept auch für Menschen mit psychischen Behinderungen oder zumindest Auffälligkeiten (sichtbare Behinderungen, Schädel-Hirnverletzungen, Anfallskrankheiten, Allergien, Atemwegserkrankungen, progressive oder chronische Erkrankungen, etc.) geeignet. Darüber hinaus können bei einigen Teilnehmern umschulungsbedingte oder aufgrund einer langen Arbeitslosigkeit psychische Probleme (z.B. Lernstörungen, -blockaden, Angstzustände, Depressionen) auftreten. Deshalb ist in manchen Fällen eine psychologische Betreuung angezeigt Inhalte können sein:
Probleme im Bereich des Lern-/Arbeitsverhaltens und der Motivation: – Motivationsstörungen, – psychische Probleme, die durch Unter- oder Überforderung ausgelöst werden,
– Lernblockaden, Prüfungsängste, – Lernprobleme, deren Ursache im sozialen Umfeld begründet liegen;
– Schwierigkeiten im sozialen Umgang: – Probleme der sozialen Akzeptanz (Vorurteile, Widerstände)
– Defizite in der sozialen Kompetenz (im Umgang mit Ausbildern, Mitschülern in der Berufsschule, Kollegen und Vorgesetzten im Betrieb);
– Schwierigkeiten im Bereich des Selbstmanagements: – Förderung eines bewußten und aktiven Informationsverhaltens,
– Schwierigkeiten in der Bewältigung der Behinderung selbst, – Stabilisierung der Persönlichkeit, – Förderung der Selbststrukturierung und Selbstkontrolle
– Behebung von Schwierigkeiten im persönlichen Auftreten (persönliches Erscheinungsbild, Kontaktprobleme),
– Förderung der Eigeninitiative;
d) Ambulante medizinische Begleitung: Bei Teilnehmern mit bestimmten Behinderungen kann vor oder während der Maßnahme aus behinderungsbedingten Gründen eine medizinische Beratung, Begutachtung oder eine begleitende medizinische Betreuung erforderlich sein. Die Bereitstellung dieser medizinischen Leistungen wird über die Zusammenarbeit mit betriebsärztlichen Diensten, ortsansässigen Fachärzten oder medizinischen Diensten gewährleistet. Rehabilitanden, die medizinischer Hilfestellungen bedürfen, werden entsprechend beraten, die Kursleitung trägt nach Absprache mit dem jeweiligen Rehabilitationsträger Sorge für die Einleitung der erforderlichen medizinischen Leistungen. Mit einem ortsansässigen medizinischen Dienst, Reha- oder Arbeitsmediziner wird eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die folgende Dienstleistungen umfassen kann:
– Abklärung des aktuellen Gesundheitszustandes, – Festschreibung des medizinischen Betreuungsaufwandes (regelmäßige Überwachung der medikamentösen Einstellung bei Epileptikern, psychisch Behinderten, Diabetikern, regelmäßig erforderliche Untersuchungen z.B. Blutgerinnung bei Herzinfarktpatienten),
– Feststellung erforderlicher behinderungsspezifischer Einrichtungen am Umschulungsplatz oder Rücksichten (z.B. medizinische Notfall-Rufanlage für Epileptiker, Diätvorschriften für Diabetiker/Übergewichtige, Vermeidung von Streßfaktoren im Unterricht bei bestimmten Behinderungen).
– Überprüfung der Einhaltung ärztlicher Anweisungen wie die Einhaltung einer Diät, regelmäßige Tabletteneinnahme, Abbau von Übergewicht