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Geprüfte/r Industriefachwirt/In (IHK)

Geprüfte/r Industriefachwirt/In (IHK)

1.

Beschreibung

Der IHK-Abschluss „Geprüfte Industriefachwirtin / Geprüfter Industriefachwirt“ ist ein Abschluss nach § 53 Berufsbildungsgesetz und reiht sich ein in die Vielzahl an branchenorientierten Höherqualifizierungen auf Fachwirte- oder Fachkaufleuteebene im Weiterbildungssystem der Industrie- und Handelskammern.
Mit dem Abschluss wird ein Bildungsniveau attestiert, dass gemäß dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf gleicher Ebene – Level 6 – wie die Bachelor-Abschlüsse von Hochschulen liegt.

Industriefachwirte bewerten, planen und führen Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte. Anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation gestalten, moderieren und kontrollieren sie Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen und gestalten den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mit.

2.

Anforderungen

Ziel des Fortbildungsabschlusses ist gemäß § 1 der maßgeblichen Fortbildungsprüfungsverordnung der Nachweis, dass die Absolventen der Weiterbildung die Qualifikation besitzen, in Industrieunternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und damit die folgenden Befähigungen zu erlangen:

  • den Wertschöpfungsprozess und die damit verbundenen Aufgabenstellungen und Probleme zu erkennen, zu analysieren und einer zielorientierten Lösung zuzuführen,
  • Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen,
  • sich auf verändernde Methoden und Systeme in den Wertschöpfungs- und Geschäftsprozessen flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten,
  • anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren.

Zielsetzung unseres Lehrgangs für angehende Industriefachwirte ist es einerseits, auf die entsprechenden Prüfungen der Industrie- und Handelskammern vorzubereiten und andererseits vor allem für Aufgaben auf höherem Niveau und mit besonderer Verantwortung in den Betrieben entsprechende Qualifikationen zu vermitteln.

3.

Lehrgangsinhalte

Aktuell bieten wir den Lehrgang nur in einer Vollzeitform an. Die Lehrgangsdauer liegt bei 9 – 11 Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums finden 1056 Lehrgangsstunden und ca. 400 Praktikumsstunden (diese sind ggf. optional) statt.

Weil die Lehrgangsinhalte in hohem Maße identisch mit denen anderer Fachwirtelehrgänge sind, können wir ggf. auch individuelle Weiterbildungsplanungen in berufsbegleitender Form (bei uns sind das Veranstaltungen freitags von 15.30 – 20.30 Uhr und samstags von 09.00 – 16.30 Uhr) und ergänzenden Veranstaltungseinheiten in Vollzeitform (das sind bei uns Veranstaltungen, die Mo – Fr in der Regel von 08.30 – 15.30 Uhr stattfinden) anbieten. Fragen Sie dies ggf. bei uns an.

Im Folgenden finden Sie die im Lehrgang angebotenen Inhalte:

  • Rechtsformen von Unternehmen
  • Zusammenschlüsse von Unternehmen
  • Grundlagen der Volkswirtschaft
  • Betriebswirtschaftliche Grundlagen
  • Existenzgründung
  • Europäische Union
  • Internationale Handelsbeziehungen
  • Rechnungswesen – Grundlagen und Vertiefungen
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Investition und Finanzierung
  • Budgetierung und Controlling
  • Lohn und Gehalt
  • BGB-Grundlagen
  • HGB-Grundlagen
  • Produkthaftung, Gewährleistung und Garantie
  • Arbeitsrecht
  • Datenschutzrecht
  • SGB II, SGB V, SGB VII
  • Wettbewerbsrecht und Gewerbeordnung
  • Internationales Handelsrecht
  • Steuerrecht-Grundlagen
  • Betriebsorganisation, Aufbau- und Ablauforganisation
  • Ziel- und Kennzahlensysteme in Unternehmen
  • Wissens- und Informationsmanagement
  • Planungs- und Steuerungstechniken
  • Innovations- und Changemanagement
  • Managementregelkreis
  • Personalplanung, Personalbeschaffung, Personalführung, Personalentwicklung, Personalbeurteilung
  • Berufsausbildung
  • Selbst- und Zeitmanagement
  • Teamdiagnose, Teamentwicklung
  • Konflikte, Konfliktbewältigung, Konfliktgespräche
  • Potenzialanalyse, – einschätzung und –realisierung
  • Präsentation, Präsentationstechniken, Vortrag
  • Moderation
  • Kreativitätstechniken
  • Kommunikation und Rhetorik
  • Coaching/Coachingtechniken
  • Marketing
  • Social Media, Öffentlichkeitsarbeit
  • Verkaufsförderung
  • Vertriebsmanagement
  • Qualitätsmanagement
  • Projektmanagement
  • Beschaffungsmärkte und Beschaffungsmarktforschung
  • Lager, Lagerarten und Wareneingang
  • Teilsysteme der Logistik, Transport, Ladehilfsmittel, Entsorgung
  • Fertigungsplanung und –verfahren
  • Bedarfsermittlung, Versorgungs- und Belieferungskonzepte
  • Bewerbungstraining und Berufswegplanung

4.

Prüfungsregelungen

oweit Sie mit Ihrer Lehrgangsteilnahme den Erwerb des staatlichen Abschlusses – als „Geprüfte/r WirtschaftsfachwirtIn” anstreben, was die Regel sein wird, erhalten Sie Ihr Zertifikat ggf. von der prüfenden Industrie- und Handelskammer. Für den Fall, dass Sie diese Prüfung nicht machen können oder wollen oder ggf. auch ergänzend, bieten wir einen – mit zusätzlichen Kosten verbundenen –  internen Abschluss an. Bitte erfragen Sie bei Interesse die konkreten Modalitäten.

5.

Teilnahmevoraussetzungen

Grundsätzlich kann am Lehrgang Geprüfte/r IndustriefachwirtIn jede/r teilnehmen, für die/den die zu vermittelnden Kenntnisse von Interesse sind. Insofern gibt es keine Zulassungsbeschränkungen, wobei ggf. individuell geklärt werden müsste, ob eine Teilnahme sinnvoll erscheint und möglich ist. In der Regel werden Sie aber mit der Lehrgangsteilnahme den staatlichen Abschluss als „Geprüfte/r IndustriefachwirtIn” erwerben wollen, so dass die Zulassungsvoraussetzungen gemäß der maßgeblichen Fortbildungsprüfungsverordnung zu beachten sind.

Die Abschlussprüfung teilt sich in zwei Teile. Zum ersten Teil kann z.B. zugelassen werden, wer eine abgeschlossene kaufmännische oder verwaltende Ausbildung nachweisen kann oder jemand, der/die eine andere anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen und mindestens ein oder zwei Jahre – je nach absolvierter Ausbildung – berufliche Tätigkeit aufzuweisen hat. Auch mit drei Jahren industrieller Berufspraxis jeglicher Art erfolgt eine Zulassung zum ersten Prüfungsteil.

Die Zulassung zum zweiten Teil der Prüfung erfordert, dass der erste Teil der Prüfung abgelegt wurde und weitere einschlägige Berufspraxis.
Die Details der Zulassungsregelung finden sich in der von dieser Seite herunterladbaren Prüfungsregelungen.

Die Voraussetzungen müssen noch nicht zu Beginn der Weiterbildung, sondern erst bei Anmeldung zur Prüfung (ca. ein halbes Jahr vor der geplanten Prüfung) gegeben sein. Andere Zugangswege zur Prüfung sind in begründeten Fällen möglich.

6.

Weitere Informationen

Das Infoheft zum Lehrgang mit einer ausführlichen Beschreibung des Weiterbildungsangebots „Geprüfte IndustriefachwirtIn/Geprüfter Industriefachwirt“ können Sie hier kostenlos herunterladen:

Veranstaltungsorte, Termine und Preise

Unsere aktuelle Liste mit Veranstaltungsorten, Terminen und Preisen für diese Weiterbildung finden Sie in der zweiten Spalte unter der Produktnummer 52 in dem folgenden Dokument. Ist die Produktnummer nicht im Dokument enthalten, ist aktuell kein Termin verfügbar. In dem Fall bitten wir um Kontaktaufnahme. Wir informieren Sie dann, sobald das Angebot wieder terminiert ist.

Links

Alle relevanten Informationen – Lehrgangsbeschreibung, Inhalte, Angaben zu Dozenten, Veranstaltungsorten, Terminen und Preisen und vieles mehr – finden Sie alternativ auch über den folgenden Button. Selbstzahler können sich dort auch verbindlich anmelden. Bei einer Anmeldung über eine Firma benötigen wir für eine verbindliche Anmeldung unter „Bemerkungen“ genaue Angaben zur anmeldenden Firma.

* Bei Anmeldung über eine Firma, Agentur für Arbeit, Jobcenter sowie Renten- und Unfallversicherungsträger können Sie sich nur über ein Anmeldeformular in schriftlicher Form anmelden.

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