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Verantwortliche Pflegefachkraft – Pflegedienstleistung

Verantwortliche Pflegefachkraft – Pflegedienstleistung

1.

Beschreibung

Für den Bereich der stationären und ambulanten Pflege regelt § 71 SGB XI, dass Pflegeeinrichtungen unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen müssen, die eine Weiterbildung für leitende Funktionen im Umfang von mindestens 460 Stunden nachweisen kann.

Teilnehmer an unserem Lehrgang „Verantwortliche Pflegefachkraft / Pflegedienstleitung“ und dessen Abschluss erfüllen anerkanntermaßen den gemäß gesetzlichen Regelungen erforderlichen Weiterbildungsnachweis und verfügen über eine fundierte Grundlage für die damit verbundenen Tätigkeiten und Aufgabenfelder.

2.

Anforderungen

Die „Verantwortliche Pflegefachkraft“ bzw. Pflegedienstleitung“ ist Mitglied der Betriebsleitung. Sie ist zuständig für Planung, Organisation und Kontrolle des gesamten Pflegedienstes. Mitspracherecht hat sie in der Regel bei der Erstellung und Beurteilung von Mitarbeitern und in der Zusammenarbeit mit Angehörigen und Bewohnern.

Die ständige Verantwortung bezieht sich u.a. auf:

  • Leitbild und Zielsetzungen sowie Führungsgrundsätze der Einrichtung vertreten und deren Umsetzung aktiv unterstützen
  • Die fachliche Planung der Pflegeprozesse
  • Die fachgerechte Führung der Pflegedokumentation
  • Die am individuellen Pflegebedarf orientierte Einsatz- bzw. Dienstplanung und
  • Die fachliche Leitung bzw. regelmäßige Durchführung von Dienstbesprechungen im Pflegebereich.

Im Einzelnen nehmen Verantwortliche Pflegefachkräfte zum Beispiel folgende Aufgaben wahr:

  • Erstellen von Pflegeplanungen und Delegation
  • Absprachen mit allen am Pflegeprozess Beteiligten (BewohnerInnen, Patienten/-innen, Kollegen/-innen, Angehörige anderer Berufsgruppen)
  • Beratung, Anleitung, Aufsicht der MitarbeiterInnen, die nach der Pflegeplanung arbeiten
  • Durchführung von Pflegevisiten, Evaluation der Pflege
  • Überprüfung der Pflegestufen von Bewohnern/Patienten
  • Arbeitsablaufplanung, Einsatzplanung, Dienst- und Urlaubsplangestaltung
  • Organisation, Durchführung oder Delegation der Praxisanleitung
  • Organisation, Durchführung oder Delegation der Einarbeitung neuer MitarbeiterInnen
  • Zusammenarbeit mit anderen in den Pflegeprozess integrierten Berufsgruppen
  • Einbeziehung von Angehörigen in den Pflegeprozess
  • Beteiligung an der Weiterentwicklung von Pflegeleitbild, Pflegekonzept und Qualitätsmanagementsystem
  • Fortbildung und/oder Fortbildungsplanung für Mitarbeiter, Durchführung von Mitarbeitergesprächen

3.

Lehrgangsinhalte

Die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung wird in der berufsbegleitenden Form in der Regel als Wochenendlehrgang mit Freitag-/Samstag-Blöcken (freitags von 15:30 – 20:30 Uhr und samstags von 09:00 – 16:30 Uhr angeboten. Innerhalb eines Lehrgangszeitraums von ca. 1 ½ Jahren finden ca. 27 solcher Wochenendveranstaltungen und meist eine Blockwoche (von Montag – Freitag) je Kalenderjahr statt. Die Blockwochen sind als Bildungsurlaubsveranstaltungen anerkannt bzw. anerkennbar.

Themenbereiche der Seminare

  • Managementkompetenz – Bereich „Personalwirtschaft“
  • Managementkompetenz – Bereich „Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement“
  • Managementkompetenz – Bereich „Betriebswirtschaftliche Grundlagen“
  • Managementkompetenz – Bereich „Rechtsgrundlagen“
  • Managementkompetenz – Bereich „Sozialpolitische Grundlagen“
  • Soziale und kommunikative Kompetenz
  • Pflegefachliche Kompetenz
  • Organisations- und Prüfungsstunden

4.

Prüfungsregelungen

Um unser Zertifikat zu erhalten, müssen Sie an mindestens 85 % aller Veranstaltungen teilgenommen haben. Neben der Seminarteilnahme sollte sich jede/r TeilnehmerIn im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit ein Projekt vornehmen, an dem sie/er lehrgangsbegleitend arbeitet. Der Umfang richtet sich nach den zeitlichen Möglichkeiten und Interessen der TeilnehmerInnen sowie nach den betrieblichen Möglichkeiten und Erfordernissen.

Voraussetzung für das Zertifikat sind auch drei Leistungsnachweise, die Sie im Rahmen der verschiedenen Themengebiete – nach eigener Wahl – erbringen können. Die Form solcher Leistungsnachweise bleibt den jeweiligen Dozenten überlassen, die Ihnen die Leistungsnachweise bescheinigen.

Zum Abschluss des Lehrgangs führen wir – in Gruppen von zwei bis fünf Personen – ein Abschlusskolloquium durch. Das Thema ist eine komplexe Aufgabenstellung, die die Umsetzung verschiedener Lehrgangsinhalte zum Ziel hat. Dieses Abschlusskolloquium ist ebenfalls Voraussetzung für das Zertifikat.

5.

Teilnahmevoraussetzungen

Grundsätzlich ist die Teilnahme am Lehrgang nicht an bestimmte Voraussetzungen gebunden, da die hier vermittelten Kenntnisse und Kompetenzen für verschiedene Funktionsträger in Sozial- und Gesundheitseinrichtungen, speziell in Pflegeeinrichtungen, von Bedeutung sein können.

Allerdings wird in der Regel mit der Lehrgangsteilnahme das Ziel angestrebt werden, als „Verantwortliche Pflegefachkraft“ gemäß § 71 SGB XI in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen und/oder in ambulanten Einrichtungen mit Leistungen der Krankenpflege gemäß SGB V tätig werden zu können. Für den Bereich des SGB XI ist insofern § 71 SGB XI zu beachten. Dieser sieht vor, dass die als „Verantwortliche Pflegefachkraft“ tätige Person über eine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheitskinderkrankenpfleger/in oder AltenpflegerIn verfügen muss und über eine praktische Berufserfahrung im Umfang von mindestens zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antritt der Funktion nachweisen können muss. Bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, die überwiegend behinderte Menschen pflegen und betreuen, gelten auch nach Landesrecht ausgebildete Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sowie Heilerzieherinnen und Heilerzieher mit einer praktischen Berufserfahrung von zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre als ausgebildete Pflegefachkraft. Details der Regelung finden Sie in unserem ausführlichen Infoheft zu dieser Weiterbildung (vgl. Link auf dieser Seite).

6.

Weitere Informationen

Das Infoheft zum Lehrgang mit einer ausführlichen Beschreibung des Weiterbildungsangebots „Verantwortliche Pflegefachkraft / Pflegedienstleitung“ können Sie hier kostenlos herunterladen:

Veranstaltungsorte, Termine und Preise

Unsere aktuelle Liste mit Veranstaltungsorten, Terminen und Preisen für diese Weiterbildung finden Sie in der zweiten Spalte unter der Produktnummer 8 in dem folgenden Dokument. Ist die Produktnummer nicht im Dokument enthalten, ist aktuell kein Termin verfügbar. In dem Fall bitten wir um Kontaktaufnahme. Wir informieren Sie dann, sobald das Angebot wieder terminiert ist.

Links

Alle relevanten Informationen – Lehrgangsbeschreibung, Inhalte, Angaben zu Dozenten, Veranstaltungsorten, Terminen und Preisen und vieles mehr – finden Sie alternativ auch über den folgenden Button. Selbstzahler können sich dort auch verbindlich anmelden. Bei einer Anmeldung über eine Firma benötigen wir für eine verbindliche Anmeldung unter „Bemerkungen“ genaue Angaben zur anmeldenden Firma.

* Bei Anmeldung über eine Firma, Agentur für Arbeit, Jobcenter sowie Renten- und Unfallversicherungsträger können Sie sich nur über ein Anmeldeformular in schriftlicher Form anmelden.

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